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myGully |
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24.12.16, 11:34
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.776
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BGH-Urteil: Mieter haben mehr Zeit für Überweisung
Zitat:
Beim Überweisen ihrer Miete können sich Mieter künftig mehr Zeit lassen. Die übliche Vertragsklausel, wonach die Zahlung bis zum dritten Werktag des Monats eingegangen sein muss, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Mieter müssen ihre Miete nicht so überweisen, dass das Geld am vereinbarten Stichtag auf dem Konto des Vermieters ist. Lediglich der Zahlungsauftrag muss zu diesem Stichtag der Bank vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, das heute veröffentlicht wurde.
Übliche Klausel unwirksam
Eine entsprechende Klausel in einem Formularmietvertrag, die den Mieteingang auf das Konto des Vermieters bis zum dritten Werktag eines Monats vorsieht, sei unwirksam, so die Karlsruher Richter. Damit erklärte der BGH die Wohnungskündigung einer Kölner Mieterin wegen verspäteter Zahlungen für unwirksam.
Laut des vorliegenden Formularmietvertrag sollte die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Bei verspäteten Mietzahlungen musste danach mit einer Kündigung des Mietverhältnisses gerechnet werden.
Mehrere Monate überwies die Mieterin ihre Miete genau am dritten Werktag. Das Geld ging dann erst Tage später auf dem Konto des Vermieters ein. Dieser kündigte der Frau und verlangte die Räumung der Wohnung. Doch vor dem BGH bekam nun die Mieterin recht. Und - wie schon die Vorinstanzen - wies nun auch der BGH die Räumungsklage ab.
Risiko muss Vermieter tragen
Solange ein Mieter die Miete bis zum Stichtag überweist und ihr Konto ausreichend gedeckt ist, wird die Zahlung nach Auffassung der Richter pünktlich geleistet. Das Risiko eines verspäteten Zahlungseingangs auf dem Konto müsse der Vermieter tragen.
Denn das Risiko von Verzögerungen im Zahlungsverkehr würde damit dem Mieter auferlegt, obwohl er dafür nichts könne. Lediglich gewerbliche Mietverträge dürften auf den Eingang einer Mietzahlung abstellen.
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24.12.16, 11:52
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.659
Bedankt: 2.169
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ein vermieter, der seine mieterin wegen sowas kündigt, wollte sie sowieso loswerden
würde da freiwillig ausziehen
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei bambamfeuerstein:
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24.12.16, 12:30
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Also wegen 2-3 Tage zu spätem Mietzinseingang zu kündigen, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist ja überwiesen worden und vor der IBAN Umstellung hat es halt 2-3 Tage gedauert, bis das Geld auf dem Konto des Empfängers war.
Das Geld wurde ja überwiesen und nicht zurückbehalten.
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24.12.16, 13:23
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#4
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Atheist
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.051
Bedankt: 671
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Ein Mieter kann doch auch mal krank sein oder gar im Krankenhaus liegen... was soll denn das?
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Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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24.12.16, 13:36
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#5
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Zitat:
Zitat von Rasiererkönig
Ein Mieter kann doch auch mal krank sein oder gar im Krankenhaus liegen... was soll denn das?
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Wir haben das Jahr 2016, und es gibt etwas mit dem Namen "Terminüberweisung" für regelmäßige pünktliche Zahlungen, oder die EZE.
Falls ich als letzter Barzahler in meiner Stadt mal krank sein sollte, kann sich mein Vermieter mit meiner Karte und Geheimzahl meinetwegen das Geld selber holen - mach ich für meine Oma (und er für seine) ja genauso. Aber er wartet auch, er weiss ja ich bin krank.
Dass man diese Grenzfälle mal wieder gerichtlich klären muss, ist schade. Aber die meisten Vermieter schwimmen selber nicht im Geld, da sollte überpünktliche Zahlung selbstverständlich sein. Notorische Nichtzahler ändern ihr Verhalten so oder so nicht.
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--- Liberale Herablassung liefert keine Erklärung für den Erfolg des populistischen Versprechens ---
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24.12.16, 13:31
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#6
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 68
Bedankt: 207
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Ist aber keine neue Regelung, die habe ich schon vor 20 Jahren gelernt! Aber ansonsten muss man mal klar sagen, dass die allermeisten innerhalb der ersten 10 Tage zahlen, die danach zahlen sind immer die gleichen Parteien und die machen einem das Leben schwer!!
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24.12.16, 14:24
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#7
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Atheist
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.051
Bedankt: 671
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Ich hatte eher auf gleich kündigen abgezielt, aber was solls.
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Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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24.12.16, 14:32
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Um notorische Nichtzahler oder Mietnomaden ging es in dem Fall doch gar nicht. Der Mieter hat die Zahlungen überwiesen, sie kamen halt 2-3 Tage später an. Heute mit IBAN sind sie am nächsten Tag da. (Es sei denn, es ist Wochenende.)
Und wenn die Bank doch länger braucht, dann liegt es an der Bank und nicht am Mieter. Das muss man halt mit der Bank dann klären, warum das so ist.
Die Wohnung kündigen? Davon würde ich abraten. Weil Wohnungsmarkt sieht scheiße aus, wenn man nicht gerade in Geld schwimmt.
Wenn man vergesslich wird oder krank ist und Krankenhausbesuche so regelmäßig an der Tagesordnung sind, sollte man überlegen, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu geben.
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