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[Other] Haftstrafe für Rechtsextremist Liebich

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Ungelesen 13.07.23, 11:16   #1
Avantasia
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Standard Haftstrafe für Rechtsextremist Liebich

Zitat:

Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich ist das Urteil gefallen: Liebich müsste für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen und zwei Nebenkläger finanziell entschädigen. Verurteilt wurde er in zwei Fällen wegen Volksverhetzung und in einem Fall wegen Beleidigung.

Der Rechtsextremist Sven Liebich muss laut Amtsgericht Halle für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht verurteilte ihn am Donnerstag in zwei Fällen wegen Volksverhetzung und in einem weiteren Fall wegen Beleidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Liebich hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Zur Begründung sagte die Richterin, Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts. "Noch nie wurde ein politisch Andersdenkender überzeugt, weil er beleidigt oder angeschrien wurde", so die Richterin.


1.500 Euro Schadensersatz


Außerdem muss Liebich 1.000 beziehungsweise 500 Euro Schadensersatz an zwei Nebenkläger zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Liebich zeigte während der Urteilsverkündung keine Regung und hörte ruhig zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung Liebichs beantragte einen Freispruch. Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen – viele davon auf dem Marktplatz in Halle. Der Prozess gegen den aus Merseburg stammenden Rechtsextremisten war Mitte Mai eröffnet worden.

Liebich bereits verurteilt


Gegen den Rechtsextremisten laufen seit Jahren mehrere Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Seit Ende März ist ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig.

Das Landgericht Halle hatte ihn Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Liebich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen das Urteil hatte Liebich Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg eingelegt, das diese jedoch abwies.
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