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13.11.23, 08:50
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Gericht entscheidet: Vodafone muss für wiederholte Vertragstricksereien zahlen
Zitat:
Gericht entscheidet: Vodafone muss für wiederholte Vertragstricksereien zahlen
Vodafone muss erneut ein Ordnungsgeld zahlen, weil Kunden Verträge untergeschoben wurden. Verbraucherschützer erwarten künftig deutlich höhere Ordnungsgelder.

Das Landgericht München I hat gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Damit folgte das Gericht einem Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg, die sich in zwei Fällen für die Belange von Kunden eingesetzt hat. Bereits elf Mal verstieß Vodafone nach Angaben der Verbraucherschützer gegen ein vor drei Jahren erlassenes Gerichtsurteil und musste dafür Ordnungsgelder zahlen.
Ende 2020 verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg Vodafone auf Unterlassung und hatte damit Erfolg. Das Landgericht München I urteilte, dass Vodafone Kabel Deutschland im Namen von Kunden keine Verträge mehr abschließen darf, ohne dass eine Bestellung dafür vorliegt (Az. 1 HK O 14157/19).
Den aktuellen Fall machte die Verbraucherzentrale Hamburg öffentlich. Das Landgericht Hamburg bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den Vorgang und teilte mit, dass der Beschluss bereits am 1. August 2023 erfolgt sei. Das Unternehmen hatte nach Angaben der Verbraucherschützer in zwei Fällen eine gerichtliche "Entscheidung missachtet", die dem Unternehmen untersagt, den Abschluss eines neuen Vertrags zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt.
Verbraucherschützer erwarten künftig höhere Ordnungsgelder
In den beiden Fällen hatten zwei Vodafone-Kunden in den Jahren 2021 und 2022 ihre jeweiligen Festnetz-Verträge nach dpa-Angaben gekündigt. Danach seien sie von der Vodafone-Hotline angerufen worden, die ihnen eine Rücknahme der Kündigung bestätigte, die beide Kunden nicht in Auftrag gegeben hatten. Das Gericht folgte der Sichtweise der Kunden und verhängte das genannte Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Vodafone habe das Ordnungsgeld akzeptiert.
In den beiden Fällen ging es um die unautorisierte Bestätigung von Verträgen für die Produkte Red Internet & Phone Cable und/oder Vodafone Sicherheitspaket, ohne dass die Kunden diese abgeschlossen hatten. "Dieses Ordnungsgeld sendet eine deutliche Botschaft an Vodafone: Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht an der Nase herumgeführt werden", sagte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg zu dem verhängten Ordnungsgeld.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg verstieß Vodafone seit dem Urteil vor drei Jahren bereits elfmal gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. "Angesichts der Wiederholungsfälle gehen wir davon aus, dass zukünftig höhere Strafsummen fällig werden. Vodafone muss diese unseriösen Geschäftspraktiken endlich abstellen", fordert Rehberg.
Das Gericht habe die Möglichkeit, pro Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. Trotz der wiederholten Verstöße gegen das Urteil wurde davon bisher noch kein Gebrauch gemacht. Betroffene, die sich mit nicht gewünschten Verträgen von Vodafone konfrontiert sehen, können Unterstützung von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten.
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