myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] My Friend Cayla Update: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 20.02.17, 16:04   #1
TinyTimm
Legende
 
Benutzerbild von TinyTimm
 
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
TinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard My Friend Cayla Update: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler

Zitat:
Smartes Spielzeug wird vor allem von Datenschützern immer wieder kritisiert. In einem Fall greift die Bundesnetzagentur zu einem drastischen Mittel: Die Puppe "My Friend Cayla" muss zerstört werden, der Besitz ist strafbar. Der Hersteller widerspricht vehement.

My Friend Cayla (Herstellervideo) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Die vermeintlich smarte Puppe My Friend Cayla ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine "verbotene Sendeanlage" und muss zerstört werden. Eltern sollen den Akt der Vernichtung übernehmen und dann einen Vernichtungsnachweis führen. Die Saarbrücker Zeitung hat als erste über das Verbot berichtet.

Die Initiative geht auf den Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes zurück. Er hatte in einem Rechtsgutachten argumentiert, dass die Puppe eine nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetztes verbotene Sendeanlage sei. Die Bundesnetzagentur habe sich dieser Auffassung "im Wesentlichen" angeschlossen, schreibt die Universität in einer Pressemitteilung. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Neben den juristischen Problemen beschrieb Hessel auch technische Schwachstellen der Puppe, die mit dem Smartphone über eine Bluetooth-Verbindung Kontakt aufnimmt. Das Smartphone kontaktiert über die App des Herstellers dann dessen Server. "Die Puppe vermittelt für sich genommen den Eindruck, dass es sich um ein gewöhnliches Kinderspielzeug ohne technische Funktion handelt", sagte Hessel der Saarbrücker Zeitung.

Auch technische Probleme

Aber die Halskette der Puppe, die leuchten soll, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist, tut dies offenbar nicht immer. "Zum einen funktioniert dieses Signal nach Herstellerangabe bei einigen Android-Geräten nicht, so dass die Halskette trotz eingeschaltetem Mikrofon nicht leuchtet. Zum anderen kann das Leuchten mittels der App ausgeschaltet werden." Kinder wüssten also nicht unbedingt, wann Sprache aufgezeichnet wird und wann nicht.

Wer das Gerät ungeachtet des durch die Netzagentur erteilten Verbots weiter besitzt und benutzt, macht sich nach geltender Rechtslage strafbar. Nach Paragraf 148 des Telekommunikationsgetzes drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Smarte Geräte mit Mikrofonen werden von Datenschützern immer wieder kritisiert, neben Kinderspielzeug wie Hello Barbie betrifft dies auch Geräte wie Amazons Alexa und Google-Sprachassistenten auf Android-Geräten. Dagegen wird argumentiert, dass Erwachsene souveräne Kaufentscheidungen fällen können und sich der Tatsache bewusst sind, dass ein Mikrofon Sprache aufzeichnen kann.

Nachtrag vom 17. Februar 2017, 17:48 Uhr

Mittlerweile hat sich der Hersteller zu Wort gemeldet. Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraf 90 TKG. Paragraf 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."

Weiter heißt es in der Erklärung: "Die Auffassung der Bundesnetzagentur ist daher aus unserer Sicht nicht haltbar. Ein Verbot des Verkaufs von My Friend Cayla entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es ist unser Ziel, diesen bedauerlichen Fall so schnell wie möglich zu klären. Wir beabsichtigen hierfür, die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen."

Auch vor den Schlussfolgerungen der Bundesnetzagentur warnt der Hersteller: "Ganz unabhängig davon legen wir Wert darauf, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass es keinen Anlass gibt, Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben. Sie ist kein 'Spionagegerät' und kann im Einklang mit der Gebrauchsanleitung in jeder Hinsicht sicher benutzt werden."
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Und wie macht man seinem Kind klar, das die geliebte Puppe weg muss?
Schickt man sie auf eine "Auslandsreise", oder verschwindet sie ohne Abschied spurlos?
__________________
TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:13 Uhr.


Sitemap

().