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[Recht & Politik] My Friend Cayla Update: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler
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20.02.17, 17:04
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#1
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Legende
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My Friend Cayla Update: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler
Zitat:
Smartes Spielzeug wird vor allem von Datenschützern immer wieder kritisiert. In einem Fall greift die Bundesnetzagentur zu einem drastischen Mittel: Die Puppe "My Friend Cayla" muss zerstört werden, der Besitz ist strafbar. Der Hersteller widerspricht vehement.
My Friend Cayla (Herstellervideo) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Die vermeintlich smarte Puppe My Friend Cayla ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine "verbotene Sendeanlage" und muss zerstört werden. Eltern sollen den Akt der Vernichtung übernehmen und dann einen Vernichtungsnachweis führen. Die Saarbrücker Zeitung hat als erste über das Verbot berichtet.
Die Initiative geht auf den Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes zurück. Er hatte in einem Rechtsgutachten argumentiert, dass die Puppe eine nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetztes verbotene Sendeanlage sei. Die Bundesnetzagentur habe sich dieser Auffassung "im Wesentlichen" angeschlossen, schreibt die Universität in einer Pressemitteilung. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Neben den juristischen Problemen beschrieb Hessel auch technische Schwachstellen der Puppe, die mit dem Smartphone über eine Bluetooth-Verbindung Kontakt aufnimmt. Das Smartphone kontaktiert über die App des Herstellers dann dessen Server. "Die Puppe vermittelt für sich genommen den Eindruck, dass es sich um ein gewöhnliches Kinderspielzeug ohne technische Funktion handelt", sagte Hessel der Saarbrücker Zeitung.
Auch technische Probleme
Aber die Halskette der Puppe, die leuchten soll, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist, tut dies offenbar nicht immer. "Zum einen funktioniert dieses Signal nach Herstellerangabe bei einigen Android-Geräten nicht, so dass die Halskette trotz eingeschaltetem Mikrofon nicht leuchtet. Zum anderen kann das Leuchten mittels der App ausgeschaltet werden." Kinder wüssten also nicht unbedingt, wann Sprache aufgezeichnet wird und wann nicht.
Wer das Gerät ungeachtet des durch die Netzagentur erteilten Verbots weiter besitzt und benutzt, macht sich nach geltender Rechtslage strafbar. Nach Paragraf 148 des Telekommunikationsgetzes drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Smarte Geräte mit Mikrofonen werden von Datenschützern immer wieder kritisiert, neben Kinderspielzeug wie Hello Barbie betrifft dies auch Geräte wie Amazons Alexa und Google-Sprachassistenten auf Android-Geräten. Dagegen wird argumentiert, dass Erwachsene souveräne Kaufentscheidungen fällen können und sich der Tatsache bewusst sind, dass ein Mikrofon Sprache aufzeichnen kann.
Nachtrag vom 17. Februar 2017, 17:48 Uhr
Mittlerweile hat sich der Hersteller zu Wort gemeldet. Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraf 90 TKG. Paragraf 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."
Weiter heißt es in der Erklärung: "Die Auffassung der Bundesnetzagentur ist daher aus unserer Sicht nicht haltbar. Ein Verbot des Verkaufs von My Friend Cayla entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es ist unser Ziel, diesen bedauerlichen Fall so schnell wie möglich zu klären. Wir beabsichtigen hierfür, die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen."
Auch vor den Schlussfolgerungen der Bundesnetzagentur warnt der Hersteller: "Ganz unabhängig davon legen wir Wert darauf, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass es keinen Anlass gibt, Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben. Sie ist kein 'Spionagegerät' und kann im Einklang mit der Gebrauchsanleitung in jeder Hinsicht sicher benutzt werden."
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Und wie macht man seinem Kind klar, das die geliebte Puppe weg muss?
Schickt man sie auf eine "Auslandsreise", oder verschwindet sie ohne Abschied spurlos?
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20.02.17, 19:19
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.245
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Man kann sie auch für krank erklären und anschliessend "operieren". Also aufschneiden, mit dem Seitenschneider "Überflüssiges" entfernen, zunähen.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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20.02.17, 21:17
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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@nolte - wer schon mal erlebt hat welches Drama es gibt, wenn ein Stofftier gewaschen werden soll, kann sich ungefähr vorstellen wie die Reaktion auf eine "OP" wäre.
Noch dazu, wenn die Puppe nachher stumm ist.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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20.02.17, 21:46
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
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Zitat:
Wer das Gerät ungeachtet des durch die Netzagentur erteilten Verbots weiter besitzt und benutzt, macht sich nach geltender Rechtslage strafbar. Nach Paragraf 148 des Telekommunikationsgetzes drohen bis zu zwei Jahre Haft.
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Böse Puppe!
Also liebe Eltern, bitte sofort die böse böse Puppe vernichten.
Cayla ist sicher verwandt mit Chucky.
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good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
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21.02.17, 09:21
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#5
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.918
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Also bei Chuckys Schwester sollte die Zerstörung schwerfallen. Empfehlung: An ein Kreuz nageln, mit Weihwasser besprengenn und dann anzünden. Ganz wichtig: Den Vorgang mit der aktuellen Tageszeitung im Bild fotografieren um Behörden gegenüber die Zerstörung zu beweisen!
Oh Mann, was für eine Lachnummer! Na gut, wir leben ja schließlich in Absurdistan, und BRD übersetzt sich immer noch mit "Bürokratische Republik Deutschland"...
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21.02.17, 11:15
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.249
Bedankt: 6.925
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1) Was hat der Staat damit zu tun? Genau gar nichts. Die Bundesnetzagentur hat nichts mit der Politik oder der Regierung zu schaffen, sondern entscheidet selbstständig. Aber hauptsache irgendwelchen Schwachsinn posten.
2) Guter und längst überfälliger Schritt. Es geht hier nicht drum, dem Kind sein Spielzeug weg zu nehmen. Es geht um die Sicherheit - schlussendlich - im Kinderzimmer. Es gehören noch weitaus mehr IoT Geräte verboten und aus dem Handel genommen. Solange die Hersteller es nciht auf die Reihe bekommen, die Geräte sinnvoll zu kennzeichnen und/oder sicher zu gestalten, habe ich da keinerlei Mitleid.
Das das für die Kinder doof ist, ist klar. Ändert aber eben nichts dran. Wenn die Meldung nun hiesse "Die Puppe verursacht durch bloßes anfassen Krebs" würde man sie auch sofort in den Müll werfen. Die Technik, die hier genutzt wird, ist genau so ein Geschwür. Sicherlich nicht körperlich, aber ich möchte nicht wissen, wie groß der Aufstand ist, wenn da nun mal heimlich geloggt wird und dann im großen (oder kleinen) Stil irgendwelche Erpressungen beginnen. Diese Puppe hört nur mit, andere filmen auch. Was dann wohl wieder gejammert wird, wenn plötzlich die Aufnahmen der Tochter beim umziehen irgendwo im Netz landen. Die Kontrolle fehlt. Und deshalb wurde sie verboten.
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Urlaubsmodus
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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21.02.17, 11:45
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#7
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.918
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Das wirklich Absurde ist das das Kind immer erst in den Brunnen fallen muß...Warum so etwas nicht vorher kontrollieren...und wenn man - wer auch immer dafür zuständig ist - dazu nicht in der Lage ist muß man hinterher nicht nur mit Kritik sondern auch mit Spott leben können.
Und wenn man so etwas ausschließlich bierernst nehmen will, dann bekommt man davon lediglich noch mehr graue Haare ohne das sich am Ergebnis etwas ändert...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei acherontia:
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21.02.17, 14:28
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#8
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Zitat:
Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler
Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur könnte Smart-Home-Fans und Bastler zu Straftätern machen.
Dabei ist die rechtliche Grundlage längst nicht so eindeutig, wie es die Bundesnetzagentur darstellt.
Eine Analyse von Alexander Merz - im Link weiterlesen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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21.02.17, 17:30
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 615
Bedankt: 477
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Gibts die Puppe überhaupt auf deutsch?
Ansonsten ist das Besorgniserregende hierdran eigentlich nur in dem jungen Alter schon ein Tablet/Smartphone zu besitzen imo.
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21.02.17, 18:26
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#10
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.249
Bedankt: 6.925
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Es gibt inzwischen mehrere solcher Spielzeuge, auch auf Deutsch. Puppen, selbst Pferde, die sprechen können. Für Jungs z.b. auch Dinosaurier. Wollte mein kleiner auch schon. Nur: Ich hab mir halt angeschaut, was das Ding macht und was man (dagegen) damit tun kann. Als ich eben sah, das es nichtmal eine LED gibt, wann dieses Ding Kamera und/oder Mikro aktiv hat, hab ich nein gesagt. Dann bekommt er eben, sobald er alt genug ist, den Roboter von Lego. Da kann man bauen, selbst programmieren UND hat die Kontrolle drüber, was passiert.
Ein anderes Beispiel, wo es schonmal sowas gab, waren die sog. Teddycams. Nur wurden die sogar explizit zur Überwachung angeboten.
Hier allerdings ist das Problem relativ simpel zu umgehen: Einfach ne LED dran, die aktiv wird, sobald das Mikro an ist. Schon wäre es nicht mehr verdeckt. das ist einer der Gründe, wieso z.b. der Alexa Lautsprecher und andere Geräte keine Probleme bekommen. Die Aufnahme ist ersichtlich.
Und das dann auch gleich zum Link von dir Tiny: Verboten sind Funkanlagen, die ohne Wissen der Beteiligten filmen/aufnehmen und/oder diese Aufnahmen senden/streamen. Eine Panikmache ist also nicht nötig, denn so gut wie jedes andere Gerät im IoT Bereich hat LED's oder ähnliches. Sicherlich sind Umbauten von Geräten möglich, die das nicht haben. Die waren aber auch so schon verboten. Wenn Du z.b. in ne Tasche ne Kamera einbaust, die Frauen heimlich unterm Rock filmt, war das schon immer verboten - sowohl die Aufnahme, als auch das Gerät.
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Urlaubsmodus
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21.02.17, 19:02
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#11
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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@Thorasan - ich bin mit allem was du anführst ganz bei dir.
Allerdings steht in der Beanstandung auch, das ein Aufnahmegerät als solches eindeutig erkennbar sein muss.
Alexa ist eindeutig als Lautsprecher, bzw. Übertragungsgerät zu erkennen. Eine Puppe dagegen nicht.
Abgesehen davon finde ich eine Puppe wie Cayla lässt Kindern keinen Raum mehr für Fantasie. Wenn ich da an "Puppengespräche" aus der Zeit vor dem elektronischem Spielzeug denke, da gab es manches zu staunen wenn man zugehört hat. Da haben Kinder oft wörtlich wiederholt was ihnen so täglich vorgepredigt wurde, und die Puppe wurde entsprechend "erzogen". Das war eine Art Ventil, um auch mit Frust umzugehen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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02.03.17, 03:34
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#12
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♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.027
Bedankt: 1.019
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Gerade passend zu dem Thema gefunden:
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"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
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02.03.17, 06:12
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#13
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.532
Bedankt: 55.335
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Du bist zu langsam! Dazu gibt es schon eine News!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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