Das einzige was unterbunden wurde, sind die vorzeitigen Auszahlungen, wie es z.B einst bei der Post moeglich war.
Aber der Selbststaendige muss nach wie vor nicht am Rentensystem teilnehmen.
Dazu sei sicherlich auch anzumerken, das im Rahmen unserer Erachtung, z.B . ein Eheleben ueber eien gewissen Haltbarkeit oder Mindesthaltbarkeit, auch seit 2-3 Jahrzehnten sehr sportlich INDIVIDUELL gehalten wird. Da werden schnell nach Scheidung 2 Hilfsfaelle draus. A der Zahler, der keine zusaetzliche Alterversorgung mehr bedienen kann, falls ihn der Umstand nicht voellig aus der Bahn wirft und sogar die Rentenzahlung nur noch staatstragend wird.
B die Partnerin, die dann zuhause die naechsten Jahre ausharrt im Erziehungsmodus oder mit mit einem neuene Lebensgefaehrten, den es eigentlich gar nicht gibt, damit der Exmann mit der Zahlerei nicht aufhoert. Dahinter werden dann auch noch weitere Faelle von Rentenschwachen produziert.
Und so weiter und so fort. Mit meiner Generation wird in den naechsten Jahren das Dilemma erst richtgig sichtbar werden, weil gerade dort dies hohe Indivualitaet der selbstlosen Fehlentscheidungen begann
Mein Mitleid haelt sich da in Grenzen.
Geändert von Caplan (13.07.18 um 11:03 Uhr)
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