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[Recht & Politik] Menschen mit Betreuung dürfen an Europawahl teilnehmen

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Ungelesen 16.04.19, 08:52   #1
lilprof
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Standard Menschen mit Betreuung dürfen an Europawahl teilnehmen


Zitat:
Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen sind bei der Europawahl prinzipiell stimmberechtigt. Das entschied das Verfassungsgericht in Karlsruhe. 80.000 Personen können somit in Deutschland an dem Votum teilnehmen.
An der Europawahl Ende Mai können prinzipiell auch behinderte Menschen in Vollbetreuung und Psychiatriepatienten teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag der oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP.

Das ist deutlich früher, als die Bundestagsmehrheit ursprünglich vorgesehen hatte. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen.

Die Karlsruher Richter hatten bereits im Januar entschieden, dass der generelle Wahlausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist. Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der großen Koalition noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten soll. Um das zu ändern, zogen die Abgeordneten von Grünen, Linken und FDP vor das Bundesverfassungsgericht - mit Erfolg.

80.000 Menschen bisher ausgeschlossen
Eine Begründung gab das Bundesverfassungsgericht am Montag noch nicht.

In Deutschland haben mehr als 80.000 geistig oder psychisch beeinträchtigte Menschen eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten. Sie sind bislang grundsätzlich von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen.

Für die Antragsteller sprach der Bevollmächtigte Ulrich Hufeld in der Verhandlung von einer Falschbestimmung des Wahlvolks, wenn Betreute ausgeschlossen werden. "Es ist nicht erklärbar, warum am 26. Mai verfassungswidriges Recht gelten soll."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, gab dagegen zu bedenken, dass eine Änderung jetzt möglicherweise mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse." Die Wählerverzeichnisse seien bereits erstellt. Aber: "Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle", betonte Mayer.
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