Zitat:
Das ist deutlich früher, als die Bundestagsmehrheit ursprünglich vorgesehen hatte. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen.
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das macht doch dann der betreuer? was ist wen diese menschen gar nicht wissen um was es dabei geht und wen sie überhaupt wählen? ist so etwas überhaupt machbar? oder wirklich nur um noch mehr stimmen zu bekommen? ich verstehe nicht wie man sichergehen möchte das es nach dem willen der betroffenen geht was sie wählen und nicht etwa was ihnen z.b. der betreuer einredet wen die geistige/psychische beeinträchtigung zu stark ist.