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myGully |
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20.03.12, 15:28
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#1
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Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 355
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MegaUpload: Gefälschte Abmahnungen im Umlauf
Zitat:
MegaUpload: Gefälschte Abmahnungen im Umlauf
Die MegaUpload-Affäre hat nun auch Betrüger auf den Plan gerufen. Seit kurzem sind zahlreiche E-Mails mit angeblichen Filesharing-Abmahnungen im Umlauf. Auf Grund der extrem professionellen Aufmachung ist die Gefahr, auf die Fakes hereinzufallen, deutlich größer als bei anderen derartigen Fällen.
Bereits die E-Mail, die den Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing" trägt, wirkt sehr seriös und ist in feinstem Anwalts-Deutsch geschrieben. Dies wird jedoch noch durch das angehängte PDF-File getoppt: Darin befindet sich das komplette vermeintliche Anwaltsschreiben inklusive Briefkopf als Scan.
Abmahnung im Namen von Sony, Warner & Co.
In dem Schreiben gibt die Kanzlei Dr. Kroner und Kollegen aus München an, mit der Wahrung der rechtlichen Interessen von EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures beauftragt worden zu sein. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei Mitglied der Schufa Holding AG sei.
Dem Adressaten wird in der Mail beziehungsweise dem angehängten Brief vorgeworfen, "urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o. g. Firmen" heruntergeladen zu haben. Als "Beweis" wird eine Tabelle mit vermeintlichen Einwahl-Daten und IP-Adressen vorgelegt. Angeblich wurde der Empfänger der Mail mittels dieser Daten als Inhaber des fraglichen Internet-Anschlusses ermittelt.
Auf Grund der Wortwahl und der (korrekten) Angabe zahlreicher Paragraphen aus Urheberrechtsgesetz und Telekommunikationsgesetz wirkt das Schreiben auf den ersten Blick authentisch. Während viele andere Schreiben dieser Art vor Rechtschreib- oder Grammatikfehlern nur so strotzen, ist die Mail der angeblichen Kanzlei Dr. Kroner und Kollegen nahezu perfekt gestaltet.
Fake-Abmahnung erst auf den zweiten Blick erkennbar
Nur wer das Schreiben nach dem ersten Schreck etwas genauer unter die Lupe nimmt, wird erkennen, dass es sich dabei um eine äußerst raffinierte Fälschung handelt. Die im Briefkopf angegebene Adresse offenbart die ersten Ungereimtheiten: Die angebliche Anschrift Maximilianstrasse 13 in München verweist mitnichten auf ein klassisches Bürogebäude, sondern gehört zu den Maximilianhöfen, einer Einkaufspassage mit zahlreichen Designer-Boutiquen und extrem gutbetuchter Kundschaft. Dies allein kann jedoch noch nicht als Beweis für ein Fake gelten, da es möglich - wenn auch unwahrscheinlich - ist, dass sich in den Etagen über den Luxus-Shops vielleicht doch noch ein Anwaltsbüro befindet.
Aber auch die angegebenen Telefonnummern lassen Zweifel an der Seriosität des Schreibens aufkommen: Dr. Kroner und Kollegen ist offenbar die einzige Kanzlei Deutschlands, die ausschließlich auf dem Mobiltelefon erreichbar ist. Auch die E-Mail-Adresse von der aus die "Abmahnung" verschickt wurde ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]), hält nur dem ersten Blick stand. Wer die Domain aufruft erhält aktuell lediglich eine Platzhalterseite des Registrars United Domains. Der Google-Cache hingegen offenbart eine (inzwischen gelöschte) Website, die die angebliche Kanzlei und ihre sechs Anwälte vorstellte.
MegaUpload: Die falschen Anwälte nutzen die Angst der ehemaligen User aus.
Mangelndes technisches Wissen und eine nicht-existente Kanzlei
Die Domain selbst ist auf eine Person mit osteuropäisch klingendem Namen und Wohnsitz in Wien registriert. Zu dem Namen passt sehr gut, dass die Abmahn-Gebühren auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden soll. Überhaupt lässt der geforderte Betrag einige Alarmglocken schrillen: Ausgehend von einem Streitwert von 10.000 Euro errechnet die Kanzlei Abmahnkosten in Höhe von 891,31 Euro, was durchaus ins gängige Abmahn-Schema passt. Allerdings ist die Kanzlei bereit, auf einen Großteil der Forderung zu verzichten, wenn eine Vergleichssumme von "nur" 146,95 Euro innerhalb einer festgesetzten Frist gezahlt wird. Dies ist völliger Blödsinn, da für die Berechnung von Abmahnkosten feste Regeln existieren – eine Art Frühbucher-Rabatt wäre also nicht rechtens.
Aber auch der Grund für die Abmahnung ist nicht frei von Widersprüchen: So heißt es im Betreff des Anschreibens, es gehe um "Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste hier Megaupload.com". Im weiteren Verlauf des Textes ist jedoch die Rede davon, dass der Nutzer "als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes" urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen habe. Da es sich bei MegaUpload jedoch nicht um einen P2P-Dienst handelte, sind diese zwei Aussagen technisch nicht miteinander vereinbar.
Der letzte und mit Abstand wichtigste Beweis, dass es sich bei der Mail um einen Betrugsversuch handelt, kommt von einer höchst offiziellen und nicht anzuzweifelnden Instanz: Ein Blick in das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer offenbart, dass die Kanzlei Dr. Kroner und Kollegen dort nicht eingetragen ist und dementsprechend schlicht nicht existiert.
CHIP Online meint:
Wir haben selten eine derart gute Betrugs-E-Mail gesehen, wie die angebliche MegaUpload-Abmahnung. Auf Grund der professionellen Aufmachung und des vermeintliches Entgegenkommens bei der Abmahngebühr, dürfte manch einer mit schlechtem Gewissen bereit sein, die knapp 150 Euro zu zahlen, um seinen Kopf aus einer imaginären Schlinge zu ziehen. Wer die Mail allerdings etwas genauer unter die Lupe nimmt, wird schnell feststellen, dass eine solche Überweisung genauso sinnvoll ist, wie wenn man sein Geld sprichwörtlich zum Fenster hinausschmeißt. Wir appellieren daher an alle Empfänger einer solchen Mail, die elektronische Post einfach zu löschen und auf keinen Fall zu überweisen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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20.03.12, 15:44
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 768
Bedankt: 244
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Wahr zu erwarten das welche Versuchen daraus profit zu schlagen.
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20.03.12, 17:28
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#3
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Nebenjob-Suchti
Registriert seit: Aug 2011
Ort: The most beautiful town
Beiträge: 118
Bedankt: 83
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Ich frage mich gerade, warum diese Betrüger einerseits anscheinend großen Wert auf korrekte Rechtschreibung legen, aber andererseits nicht den Unterschied zwischen P2P und OCH kennen?
Wenn man so eine Betrugsmasche aufzieht, dann achtet man doch auf jede Kleinigkeit?
(oder auf gar keine, weil man einfach hofft, dass genügend Leute in Panik geraten und zahlen)
Danke für's Reinstellen. Mal schauen, wer als erstes in meinen Bekanntenkreis so 'ne Mail bekommt ^^
__________________
Auf den Alkohol - die Ursache und die Lösung aller Probleme!
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20.03.12, 17:41
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 625
Bedankt: 422
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Jaja, kaum ist der Kimbo draußen ...
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