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myGully |
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27.08.10, 09:59
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Süchtiger
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Gema will 600 YouTube-Videos sperren lassen
Zitat:
Die Gema hat eine einstweilige Verfügung gegen YouTube beantragt und möchte 600 Videos der Online-Plattform sperren. Hintergrund ist der Streit über einen neuen Lizenzvertrag zwischen Gema und YouTube. Das Landgericht Hamburg entscheidet heute über die Sperrung der Videos.
"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar." Diesen Hinweis könnten Nutzer der Online-Videoplattform YouTube in Deutschland künftig häufiger auf ihrem Bildschirm lesen. Zumindest wenn es nach der Musikverwertungsgesellschaft Gema geht: Die möchte eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter durchsetzen und 600 Videos für hiesige YouTube-Nutzer sperren lassen. Von den Künstlern hatte die Gema dafür vorher eine Erlaubnis eingeholt. Laut der Musikverwertungsgesellschaft ist YouTubes derzeitige Nutzung von Musikstücken illegal.
YouTube und Gema hatten seit dem Start von YouTube.de im Jahr 2007 einen Vertrag über die Höhe der Lizenzgebühren für Musikstücke vereinbart. Seit April 2009 verhandeln beide über eine neue Lizenzregelung in Deutschland – bislang jedoch ohne Erfolg. Im Mai brach die Gema die Verhandlungen schließlich von ihrer Seite aus ab und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Plattform.
YouTube zahlt derzeit keine Gema-Gebühren
Seit Auslaufen des Vertrags im März 2009 zahlt YouTube Deutschland keine Gema-Abgaben für sein Musikangebot. "YouTube muss einsehen, dass sie verantwortlich für die Werke auf ihrer Seite sind", sagte Gema-Sprecherin Bettina Müller gegenüber tagesschau.de. Um dem Antrag auf Sperrung der Musikclips Nachdruck zu verleihen, unterstützen acht weitere internationale Musikverwertungsgesellschaften die Gema. Der internationale Verbund vertritt die Rechte für rund 60 Prozent aller Musikstücke.
Die Google-Tochter weist den Vorwurf gegen deutsches oder internationales Recht zu verstoßen entschieden zurück: "Unser Verhalten ist nicht illegal", sagte YouTube-Sprecher Henning Dorstewitz gegenüber tagesschau.de. "Wir schließen mit sehr vielen Verwertungsgesellschaften in Europa Verträge ab und das klappt - nur in Deutschland funktioniert es derzeit nicht." Zuletzt hatte sich YouTube mit dem britischen und italienischen Pendant zur Gema auf neue Lizenzverträge geeinigt. Laut unternehmenseigenen Angaben ist man dort deutlich günstiger davon gekommen als bei den aktuellen Verhandlungen mit der Gema.
Ein Cent pro Klick
Wie genau eine neue Lizenzregelung hierzulande aussehen soll und wie hoch die Gebühren für YouTube ausfallen könnten, ist undurchsichtig. Über den alten Vertrag wie auch über die aktuellen Verhandlungen haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Seit Beginn des Streits ist allerdings ein Modell durchgesickert, wonach YouTube Gebühren in Höhe von einem Cent pro Klick zahlen müsste. Für die die Google-Tochter sind diese Forderungen "astronomisch." "Keine Online-Plattform der Welt kann es sich leisten, mit jedem einzelnen Abruf deutliche Verluste zu machen," so Dorstewitz. Zwischenzeitlich waren Medienberichte aufgekommen, wonach die Gema gar zwölf Cent pro Klick von YouTube gefordert hätte. Die Gema bestreitet diese Zahl jedoch.
Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts könnte ein Wegweiser für andere Musikportale in Deutschland werden, denn die Gema ist für alle Anbieter von sogenannten Musikvideo-on-demand-Portalen zuständig. Dabei hat die Gema Mitspracherecht bei allen Lizenzrechten, die auf diesen Portalen angeboten werden. Spielt ein Nutzer in Deutschland einen Titel eines nicht-deutschen Künstlers ab, überspielt die Gema die Gebühren an die jeweils zuständige Verwertungsgesellschaft im Ausland. Insgesamt ist die Gema für die Lizenzen von rund 63.000 Künstlern aus Deutschland verantwortlich.
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