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[Kurioses] EU will Passagierdaten-Weitergabe erzwingen

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Ungelesen 09.04.11, 15:17   #1
P@nic
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Standard EU will Passagierdaten-Weitergabe erzwingen

Zitat:
Die EU will Fluggesellschaften künftig verpflichten, Angaben zu ihren Fluggästen bei Flügen nach oder von Europa an die Mitgliedsländer weiterzuleiten. Kritik kommt von Datenschützern, Grünen und FDP.

Berlin/Brüssel - Die Daten von Flugpassagieren sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft automatisch an europäische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Das Vorhaben sei "ein wichtiger Teil der EU-Sicherheitspolitik", erklärte Justizkommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch in Brüssel. Dem Vorschlag zufolge soll die neue Richtlinie für Flüge gelten, die in einem EU-Mitgliedsstaat starten oder landen. Eine einheitliche Regelung in der EU sei notwendig, um "schwere Verbrechen wie Drogenschmuggel und Menschenhandel sowie Terrorismus" zu bekämpfen, begründete Malmström das Vorhaben.

Die Airlines sollen dem Vorschlag zufolge die wichtigsten Daten ihrer Fluggäste automatisch an die Behörden des EU-Landes weitergeben, in dem ein Flugzeug landet oder startet. Nicht betroffen sind die Passagiere auf Flügen innerhalb der Europäischen Union. Übermittelt werden demnach etwa Name und Adresse des Passagiers, Reisedaten, Art der Buchung und Bezahlung, Angaben zum Gepäck und auch die Sitznummer. Keinen Zugriff sollen Sicherheitsbehörden auf sehr persönliche Angaben haben, die auf die politische Einstellung, die Religionszugehörigkeit, Sexualität, Gesundheit oder die Ethnie des Reisenden schließen lassen.

Die Weitergabe und Speicherung von Passagierdaten wird besonders von Verbraucherschützern und Datenschutzbeauftragten immer wieder scharf kritisiert. Der Grünen-Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, kritisierte den Vorstoß als unverhältnismäßig und als "Schlag ins Gesicht für die europäischen Grundrechte und Verfassungswerte". So sei weder hinreichend bestimmt, welche Bedingungen für die Auswertung der Daten vorliegen müssten, noch gebe es wirksame Schutzbestimmungen vor willkürlichem oder zweckfremdem Zugriff. Auch die diskutierte Speicherdauer von fünf Jahren hält Albrecht für untragbar.
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