Zitat:
Trotz des großen, internationalen öffentlichen Interesses wird vermeintlich großzügig ein begrenzter Zugang nach Lützerath „gestattet“. Bestimmte Bereiche sind laut RWE für Journalist:innen jedoch explizit verboten. So heißt es in einem Abschnitt des Leitfadens, in dem RWE seine Regeln verkündet:
"Die Zutrittsgestattung gilt nicht für das durch einen beschilderten Wall gekennzeichnete Betriebsgelände; insbesondere darf der das Betriebsgelände kennzeichnende Wall östlich der L277 nicht überschritten werden."
Doch genau in diesem Bereich finden Proteste und polizeiliche Maßnahmen statt, wie die taz berichtet. Nach „Anweisung“ von RWE sollen Journalist:innen hier nur aus der Ferne berichten dürfen. Eine Einschränkung, die auch die Journalistengewerkschaft dju kritisch sieht.
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Lützerath ist Privatgrund, sprich RWE hat das Hausrecht und kann dementsprechend den Pressevertretern den Zutritt gewähren bzw. ablehnen oder Einschränkungen erlassen. Da kann die DJU heulen wie se will, ändert sich nix dran.