Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 16.09.18, 11:09   #1
TinyTimm
Legende
 
Benutzerbild von TinyTimm
 
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
TinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteTinyTimm leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard Klassensprecher sollen bei schlechten Noten mitreden dürfen

Zitat:
Falls eine Klassenarbeit zu schlecht ausfällt, müssen zukünftig die Klassensprecher von der Schulleitung dazu gehört werden. Für die Bildungsministerin ist das "Teil des demokratischen Erziehungsauftrages der Schule". Doch das sehen nicht alle so.

Seit 1. August dieses Jahres gilt in Schleswig-Holsteins Schulen: Falls mehr als ein Drittel der Schüler eine Fünf oder Sechs bei einer Klassenarbeit geschrieben hat, ist die "Genehmigung der Schulleiterin beziehungsweise des Schulleiters erforderlich", falls diese Ergebnisse Bestand haben sollen. "Dazu müssen die unterrichtende Lehrkraft und ab Jahrgangsstufe 3 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher gehört werden.“ Erst danach darf verbindlich entschieden werden, ob die Arbeit gewertet oder wiederholt werden muss.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verteidigt diesen Beschluss, wie zuerst die "Lübecker Nachrichten" berichtet hatten: "Wir müssen darauf achten, dass die Unterrichtsqualität und die Leistungen innerhalb einer Jahrgangsstufe vergleichbar sind. Und wenn in einzelnen Klassen derart schlechte Ergebnisse erzielt werden, dass mehr als ein Drittel der Leistungen nicht ausreichend sind, müssen wir den Ursachen auf den Grund gehen." Dabei sei auch die Einschätzung der Schülerinnen und Schüler hilfreich und "deshalb werden sie angehört".

Klassensprecher dürften nicht überfordert werden

Gegenwind erhält sie von der Landesvorsitzenden der "Interessenvertretung der Lehrkräfte" (IVL) Grete Rhenius. Sie findet den Erlass “absurd". Es sei ausgeschlossen, dass Klassensprecher mit acht Lebensjahren "angemessen das Zustandekommen einer schlechten Klassenleistung reflektieren können" – zumal diese möglicherweise selbst betroffen sein könnten.

Auch innerhalb der in Kiel regierenden Jamaika-Koalition ist der Erlass umstritten. „Wir muten unseren Kindern in der dritten oder vierten Klasse zu viel zu, wenn sie gegen die Benotung ihrer Lehrer aufbegehren sollen“, sagte die FDP-Politikerin Anita Klahn den "Lübecker Nachrichten". "Kinder müssen langsam und altersgerecht an die demokratische Praxis herangeführt werden. Ansonsten erreichen wir nicht Freude an der Teilhabe, sondern das Gegenteil“, so Klahn.
Quelle: https://www.stern.de/familie/kinder/...n-8355226.html
__________________
TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
B345T (16.09.18), Origami (16.09.18)