Kündigung nach Diebstahl von Kartons
Wieder ein Fall von Kündigung nach einem vermeintlichen Bagatelldelikt: Ein Unternehmen hat einen Mitarbeiter entlassen, nachdem er mehrere gebrauchte Kartons seiner Firma mit nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht befand nun, die Kündigung sei rechtens.
Deshalb bleibt die Kündigung bestehen. Die Parteien einigten sich aber nach SWR-Informationen auf einen Vergleich, der für den Mann eine Abfindung von seiner Firma in Höhe von 6.000 Euro vorsieht.
Der 50-Jährige hatte die Warenkartons für den Umzug seiner Tochter mitgenommen. Dabei war er von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Für die Firma ein klarer Fall von Di
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