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myGully |
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22.11.19, 21:41
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#1
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Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 336
Bedankt: 433
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Justizsenator Behrendt wird für Berlins Polizisten zum Problem
Zitat:

Das neue Antidiskriminierungsgesetz bringt große Gefahren für die Beamten mit sich. Dagegen wehren sie sich mit Händen und Füßen, werden aber nicht gehört, kritisiert Gunnar Schupelius.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat ein Regelwerk schreiben lassen, das den Namen „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) trägt.
Es soll am 1. Januar in Kraft treten und gibt Bürgern die Möglichkeit, sich gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu wehren, wenn sie sich von ihnen schlecht behandelt fühlen. Ein solches Gesetz gibt es in keinem anderen Bundesland.
Das Gesetz enthält zwei Paragrafen, die für Polizeibeamte zum Fluch werden könnten. Bei einer Anhörung am letzten Mittwoch im Abgeordnetenhaus wehrten sich die Vertreter der Polizei deshalb mit Händen und Füßen gegen das neue Gesetz.
In § 7 wird die Beweislast umgedreht: Wenn ein Bürger einen Polizisten anzeigt, muss er keine Beweise liefern und hat kein Prozessrisiko. Denn dann muss der Polizist beweisen, dass er frei von Schuld ist.
Nach § 9 dürfen Verbände und Vereine stellvertretend für Bürger klagen, die sich diskriminiert fühlen. Dieses Verbandsklagerecht gibt es im Naturschutz, weil Bäume und Vögel nicht klagen können. Bürger können aber klagen. Warum dann das Verbandsklagerecht in diesem neuen Gesetz? „Für die, die sich selbst nicht helfen können“, sagte dazu der Justizsenator.
Die Polizisten fürchten, dass insbesondere die stadtbekannten Linksextremisten das neue Gesetz missbrauchen könnten. „Unberechtigte Massenklagen werden möglich“, sagte der Personalvertreter der Berliner Polizei, Jörn Badendick, „die Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden“.
Diese Bedenken wurden von den Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD ernst genommen, von Rot-Rot-Grün aber nicht. Im Gegenteil: Sebastian Schlüsselburg (Linke) behauptete sogar, Jörn Badendick habe mit seiner Freiwild-Bemerkung die Justiz beleidigt und müsse sich entschuldigen.
Die Vertreterin der Deutschen Polizeigewerkschhaft (DPolG), Sabine Schumann, berichtete, ihre Gewerkschaft sei zu den Beratungen über das Gesetz bei Dirk Behrendt nicht eingeladen worden. „Das war diskriminierend, Herr Senator!“, sagte sie.
Am 23. Oktober hatte der Justizsenator zum „Gewerkschaftsgespräch“ geladen. Sprecher Sebastian Brux behauptete gegenüber der B.Z., die DPolG sei wohl eingeladen worden, aber der Einladung nicht gefolgt. Das ist schwer zu glauben…
Konkret fasste ein Polizeivertreter seine Befürchtungen so zusammen: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden. Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert. Wie sollen wir unter diesen Umständen arbeiten?“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Das „Landesantidiskriminierungsgesetz“ verunsichert die Polizeibeamten und setzt sie großen Gefahren aus. Die Arroganz, mit der Justizsenator Behrendt über diese Befürchtungen hinweg geht, ist beispiellos.
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Quelle:
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Terothe bedankt:
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22.11.19, 21:50
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#2
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.180
Bedankt: 13.601
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Mehr zum Autor dieses Kommentars gibt es hier:
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und hier:
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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22.11.19, 21:53
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.578
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Dieses Gesetz schließt endlich eine klaffende Lücke und ist keineswegs das, was die GdP oder CDU befürchtet, sondern stärkt Bürgerrechte !
Zitat:
Das LADG gilt für sämtliches Handeln aller Stellen im Lande Berlin: von der Kita, Schule, Bürgeramt, bis hin zur Friedhofsverwaltung. Es bietet Schutz vor Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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23.11.19, 13:19
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#4
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Zitat:
In § 7 wird die Beweislast umgedreht: Wenn ein Bürger einen Polizisten anzeigt, muss er keine Beweise liefern und hat kein Prozessrisiko. Denn dann muss der Polizist beweisen, dass er frei von Schuld ist.
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oha
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23.11.19, 14:35
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 611
Bedankt: 475
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Endlich mal ein gutes Gesetz!
Und wer die Körperkamera die ganze Zeit an hat, hat auch nichts zu berfürchten, ausser man nutzt seine Position als Polizist aus.
Schön wäre es, wenn das deutschlandweit gelten würde.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Mokgor:
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23.11.19, 14:47
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
es betrifft nicht nur die Polizei. Es betrifft die gesamte öffentliche Verwaltung. Mir geht dabei eine Sache durch den Kopf die es hier vor ein paar Jahren gab.
Es gab hier in der Gegend ein für hiesiege Verhältnisse grösseres "Lebensmittelskandälchen".
Ein Mann hatte sich an einer Dönerbude den Magen verbeult. Ich weiss nicht, ob es Salmonellen waren. Die Auswirkungen waren wohl ähnlich. Hochbetrieb an allen Öffnungen. Ein paar Tage Krankenhaus zum rehydrieren und gut.
Daraufhin hat die Lebensmittelkontrolle verstärkt Imbissbuden kontrolliert. Das sind hier mehrheitlich Dönerbuden und Chinaimbisse. In Folge dieser Kontrollen sind zwei weitere Dönerbuden bis zur Behebung der Mängel geschlossen worden. Das haben mir die Kollegen vom Veterinäramt im Rahmen ihrer "Da geh mal lieber nicht essen" Hinweise unter Kollegen erzählt.
Gäbe es bei uns dieses Gesetz, hätte die Lebensmittelkontrolle von der rein sachlichen Auswahl der kontrollierten Objekte abweichen müssen. Man hätte Kontrollen durchführen müssen an Buden, bei denen es das Risiko (rohes Geflügelfleisch, nicht ordentlich durchgegart) überhaupt nicht gibt. Die Schliessung der Buden hätte sorgfältig überlegt werden müssen. Wie soll man belegen das man bei der Bude A zu der Ansicht gekommen ist hier reiche eine Aufforderung zur Behebung der Mängel während man Bude B bis zur Behebung schliesst? Schon der Hinweis "Bude B ist in der Vergangenheit mehrfach aufgefallen" kann zum "Da seht ihr die Diskriminierung! Mich kontrollieren sie laufend und Bude A nicht!" Bummerang werden.
Also. Der Kampf gegen Diskriminierung ist wichtig. Aber so wie der Gesetzentwurf im Moment aussieht sie er aus wie ein typisch berliner "gut gedacht bescheuert gemacht". Es ist für die Politiker aber auch nicht einfach Regeln für eine reale Welt aufzustellen mit der sie wohl noch nie etwas zu tun hatten.
Und das Gesetz ist ja auch nicht für alle schlecht. Neben denen, denen das Gesetz, wenn auch ungewollt, Schutz bietet um ihr trübes Süppchen kochen zu können ist es natürlich auch ein Vorteil für diejenigen, denen dieses Gesetz alleine durch das Verbandsklagerecht Arbeit und Einkommen verschafft. Gönnen wir es ihnen. Viel schlimmer wird Berliner Politik dadurch auch nicht mehr.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Geändert von Melvin van Horne (23.11.19 um 18:24 Uhr)
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24.11.19, 11:22
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#7
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@@@@@@@@@@
Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
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Na klar wird er zum Problem der Polizei. Denn es werden jetzt Bürgerrechte gestärkt und nicht der Polizeistaat ausgebaut.
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