Wie gut das es im UrhG noch kein Verbot gibt, dass was man sieht nicht zu speichern, sonst müsste jeder Speicherstick und jeder Radiokassettenrekorder/Videorekorder/Festplattenrekorder verboten werden. Und es gibt ja noch so Tools wie
http://www.ezvid.com/ womit man das was auf dem Bildschirm läuft speichert, so wird die Schutzmaßnahme ja nicht gestört oder verhindert.
Irgendwann kommt es noch so weit das man sein Gehirn löschen muss, weil man sich ja an die Filme erinnert, ist doch auch eine Speicherung.
Meiner Meinung nach völlig sinnlos mit so etwas vor Gericht zu ziehen.