Zitat vom "Atom Dieter"
Zitat:
Früher war ich der Meinung das die Wohnung durch das Grundgesetz geschützt ist,
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Oha.. Nuclear_Dieter...du rechtskundiger "Grundgesetzausleger" mit deinen "Followern".
Unverletzlichkeit der Wohnung
Zitat:
Ausnahmen
Gegen den Willen des Berechtigten dürfen Personen oder Institutionen den Bereich legal nur betreten, wenn sie ein Sonderzugangsrecht haben
und
Nr. 2:
2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
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http://www.wiki-fuer-schutz-und-sich...it_der_Wohnung
Die Durchsuchung ist in der Strafprozessordnung (das ist die genannte Form und Einschränkung) sehr genau geregelt. Und das sind eben die Ausnahmen.
Kannst ja auch die Grundrechtefibel hernehmen, die enthält so ein niedliches Bildchen.
http://www.grundrechtefibel.de/unver...t_wohnung.html