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09.08.19, 05:43
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Mann sticht elfmal mit Messer auf Frau ein – Mordanklage gegen 34-Jährigen
Zitat:

Er soll eine Frau im April an der Sachsenbrücke hinterrücks mit einem Messer angegriffen und auf sie eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 34-Jährigen jetzt Mordanklage erhoben. Inzwischen sind nähere Details aus der Anklage bekannt.
Mindestens elfmal hat ein Mann an der Sachsenbrücke im Leipziger Clara-Zetkin-Park auf eine 32-jährige Fußgängerin eingestochen. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus, die drei Monate nach dem Gewaltverbrechen Anklage gegen einen 34 Jahre alten Leipziger vor dem Landgericht erhoben hat. Die Behörde wirft Sten P. den Angaben vom Mittwoch zufolge versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Frau an den Haaren gerissen
Der mutmaßliche Täter soll am 25. April dieses Jahres die Passantin in der Anton-Bruckner-Allee nahe der Brücke verfolgt und sie dann unvermittelt angegriffen haben. „Er trat von hinten an sie heran, fasste sie an den Haaren und riss sie zu Boden“, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch. Danach habe sich der Angreifer auf die 32-jährige Frau gekniet und mit einem Messer, das eine zehn Zentimeter lange Klinge hat, auf ihren Kopf, ihren Hals und ihren Oberkörper eingestochen. Die gebürtige Dresdnerin, die in Leipzig lebt, habe blutende Wunden im Gesicht und am Körper erlitten. Das Opfer kam ins Krankenhaus, wurde aber nicht lebensbedrohlich verletzt. Passanten konnten den 34-Jährigen damals festhalten; er wurde festgenommen.
Sten P. sitzt in U-Haft
Einen Tag später hatte ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl ausgestellt; seitdem sitzt Sten P. in der Justizvollzugsanstalt. Bislang hat er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, hieß es am Mittwoch. Sein Motiv gilt bislang als unklar. Nach Aktenlage kannte die Geschädigte den Messerstecher nicht.
Freisprüche wegen Schuldunfähigkeit
Laut Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz ist der 34-Jährige bereits polizeibekannt. Dem Vernehmen nach fiel Sten P. wegen aggressiven Verhaltens gegenüber Dritten in der Vergangenheit bereits mehrfach auf. Diesbezügliche Verfahren gegen die Reinigungskraft hatten teils auch mit Freisprüchen wegen Schuldunfähigkeit geendet.
Im aktuellen Fall ist ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden; die Ergebnisse liegen aber bislang nicht vor. Unklar ist daher auch noch, ob Sten P. möglicherweise zur Tatzeit im April 2019 erneut schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.
Termine für den Prozess hat das Schwurgericht dem Sprecher zufolge bislang noch nicht bestimmt.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Diesen Fall einmal exemplarisch gepostet, da eine bestimmte Gruppe immer wieder den Fokus nur auf Ausländer legt. Dadurch wird die Wahrnehmung verzerrt und die Medien tun ihr übriges, dieser Fall wurde nur regional veröffentlicht. Ein Intensivtäter übrigens. Im News Bereich da er am 7. August ergänzend veröffentlicht wurde.
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