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[Recht & Politik] Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft

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Ungelesen 10.07.17, 16:44   #1
TinyTimm
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Standard Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft

Zitat:
Die Behörden fragen immer häufiger Kontodaten von Privatpersonen ab. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Abfragen um 83 Prozent und es dürften künftig wohl noch mehr werden. Denn Ende Juni trat ein Gesetz zur endgültigen Abschaffung des Bankgeheimnisses in Kraft - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Für Behörden ist es nun noch einfacher, Bankdaten der Steuerzahler zu erfassen.

Konten von Privatpersonen werden so oft wie nie zuvor von Behörden überprüft. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. So seien im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Das seien 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Kritik an dem massiven Anstieg kommt von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung habe sich das Verfahren weit entfernt.

Bankgeheimnis abgeschafft

Und die Zahl der Abfragen wird vermutlich noch deutlich steigen. Hintergrund ist die komplette Abschaffung des fast 400 Jahre alten Bankgeheimnisses im Steuerrecht. Das ist seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger seit dem 25. Juni 2017 in Kraft.

Unter der Bezeichnung "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten haben und diese auch ganz allgemein überwachen können. So können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfasst werden, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.

Der Bundestag hatte Ende April und der Bundesrat Anfang Juni dem Gesetz zugestimmt. Vordergründig soll es dabei um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen.

Doch gleichzeitig wurde im Gesetzespaket auch der Paragraf 30a der Abgabeordnung mit abgeschafft. Dieser regelte den Schutz zwischen Bankkunden gegenüber Finanzbehörden und war praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis.
Zitat:
"Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
Gestrichener Paragraf 30a | Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Das ist Finanzbehörden in Zukunft erlaubt:

Künftig müssen Behörden keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen.
Behörden sind nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden.
Künftig ist eine allgemeine Überwachung von Bankkonten erlaubt.
Behörden können künftig Kontodaten, die sie im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhalten, für eine Steuererhebung mit verwenden.

Aushöhlung des Bankgeheimnisses seit 2005


Begonnen hatte die Aushöhlung des Bankgeheimnisses 2005. Damals wurde die staatliche Einsicht in Privatkonten mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen den Terrorismus begründet. Die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung versprach allerdings, dass die Abfragen von Bankkonten eine Ausnahme bleiben sollten.
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Ungelesen 11.07.17, 21:31   #2
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Seht euch das fertige Gesetz hier im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] an.

Diverse Stellungnahmen zum StUmgBG:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Diesmal trifft es nun wirklich Alle.... Für Leute wie mich (Grenzgänger) besteht dies schon seit etwa 4 Jahren und muss jährlich in der Einkommsteuereklärung explizit bejaht werden, dass man Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kreditinstituten unterhält.... "ja wie auch.... irgendwo muss das Gehalt ja überwiesen werden..."

Diesen aufgezwungenen "Service" lassen sich die Schweizer Banken i.d.R. mit mindestens 20 CHF/Monat fürstlich bezahlen...

Aber es sollte ja ursprünglich und hauptsächlich eine Terrosismusbekämpfung sein... hmpf...

Die grössten Steuerflüchtlinge, also Grosskonzerne, versteuern ihren Gewinn nach wie vor in Steuerparadiesen und dazu noch höchst legal.
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Ungelesen 12.07.17, 14:02   #3
pauli8
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Dies gilt jetzt nur für in Deutschland ansässige Banken in einem Ermittlungsverfahren in Strafsachen.

Wollte man in so einem Fall schriftliche Unterlagen von einer Bank, kam zunächst die lapidare Antwort: Nein...wir berufen uns auf das Bankgeheimnis.

Dieses hat eigentlich schon immer nur theoretisch von den Banken angenommen existiert.

Es gab da eine einfache Lösung: Der Staatsanwalt lud den Vorstand der Bank persönlich als Zeugen im Ermittlungsverfahren zu sich ein...und da hätte er aussagen müssen.
Also kam wenig später die Reaktion der Bank an den ermittelnden Sachbearbeiter und die sah dann folgendermaßen aus:
"In Vermeidung des persönlichen Erscheinens unser Herrn Vorstandes bei der Staatsanwaltschaft übersenden wir ihnen folgende schriftliche Unterlagen..."

Der Form war also genüge getan. *grins*
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