Moin,
Zitat:
Zitat von Uwe Farz
Die Versicherung hat bezahlt, aber dass eine Frau gleich drei von diesen Brummern nicht halten kann ist auch klar. Je nach Statur wird das ja schon mit Einem schwierig.
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Darin besteht für mich die Schuld der Angeklagten. Sie hätte unbedingt wissen müssen, dass sie drei von diesen Hunden nicht halten kann. Die Rasse gilt zwar als gut kontrollierbar und ist bei guter Sozialisierung mit einer hohen Reizschwelle ausgestattet. Aber das gilt auch für meinen kleinen. Und selbst diese Seele von einem Hund hat einen "Gegner" im Dorf, bei dem er fast durchdreht, wenn er ihn nur sieht. Weder wir, noch der Halter des anderen Hundes (französische Bulldogge) wissen sicher, woran das liegt. Vielleicht bewertet unserer die Atemgeräusche als Knurren oder etwas in der Art. Sicher ist nur, die beiden hassen sich einfach.
Der Unterschied ist eben, dass unser kleiner gut an der Leine zu halten ist. Das sieht bei gleich drei dieser Kraftpakete ungleich anders aus. Wenn die losgehen, ist es fast egal, ob da noch jemand am anderen Ende der Leine hängt. Ich bin nicht eben klein und auch nicht schmächtig. Ich würde mir nicht zutrauen, drei dieser Hunde in einer kritischen Situation sicher an der Leine zu führen. Eben deshalb haben wir einen etwas kleineren Sofawolf.
Die Gerichtsentscheidung finde ich seltsam. Nach meinem Empfinden spricht ein Gericht eine Strafe aus, deren Höhe sich zuerst einmal nach der Schuld der Verurteilten richtet. Sie hat durch ihre Fahrlässigkeit den Tod der Joggerin verursacht. Wie kann sich an der, die Höhe der Strafe maßgeblich bestimmenden, Schuld etwas ändern, wenn eine Versicherung den Hinterbliebenen Geld überweist?
Ist es dann weniger fahrlässig? Ist der Tod der Joggerin dann weniger schlimm? Entscheidet eine Versicherung indirekt über die Strafhöhe mit, indem sie Zahlungen tätigt oder ablehnt?
Juristisch ist das wohl einwandfrei. Aber für mich trotzdem sehr merkwürdig.