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myGully |
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14.08.19, 19:06
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#1
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Forenbetrieb eingestellt
Registriert seit: Jun 2016
Ort: Forenbetrieb eingestellt
Beiträge: 1.305
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Hammelsprung verweigert: AfD klagt in Karlsruhe
Zitat:
BERLIN. Die AfD hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht wegen eines im Juni verweigerten Hammelsprungs im Bundestag gestellt. Die Fraktion sieht die Rechte des Bundestags durch das Vorgehen der seinerzeit sitzungsleitenden Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) verletzt.
Mit ihrem Vorgehen will die AfD erreichen, daß drei in der fraglichen Sitzung beschlossene Gesetze nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Gesetzblatt veröffentlicht werden. Denn nach Meinung der Fraktion sind sie nicht verfassungskonform zustande gekommen. Parallel hat die AfD Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier förmlich ersucht, die fraglichen Gesetze nicht zu unterzeichnen. Der Rechtsvertreter der AfD Bundestagsfraktion, Ulrich Vosgerau, sprach in diesem Zusammenhang von „Geistergesetzen“.
Hintergrund ist die Bundestagssitzung am 27. beziehungsweise 28. Juni, die sich bis in die Nacht hingezogen hatte. Im Plenarsaal waren gegen 1.30 Uhr geschätzt ungefähr hundert Abgeordnete. Daraufhin beantragte die AfD-Fraktion, die Beschlußfähigkeit zu prüfen. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlußfähig, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist“. Vor Beginn eine Abstimmung können eine Fraktion oder fünf Prozent der anwesenden Abgeordneten die Beschlußfähigkeit anzweifeln beziehungsweise rügen.
Baumann spricht von „schlimmen Vorfall“
Sie muß dann in einer Abstimmung durch Zählen der Stimmen (im Hammelsprung-Verfahren) festgestellt werden. Der Sitzungsvorstand (also das zu dem Zeitpunkt amtierende Präsidium und die beiden Schriftführer) kann jedoch einmütig bejahen, daß der Bundestag beschlußfähig ist. In der besagten Sitzung im Juni tat dies der Sitzungsvorstand unter Vizepräsidentin Roth – trotz der offenkundig weniger als 355 anwesenden Abgeordneten und des Protests der AfD.
Der Bundestag stimmte anschließend mit den Stimmen von Union und SPD für das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz“ sowie zwei weitere Gesetze. Die AfD kritisierte scharf, daß trotz des offenkundig nicht ausreichend besetzten Plenums ein Gesetz mit solch weitreichenden datenschutzrechtlichen Folgen „durchgepeitscht“ wurde.
„Dies ist ein schlimmer Vorfall“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, am Mittwoch. Das Sitzungspräsidium habe willkürlich entschieden, und die Entscheidung sei abschließend im Ältestenrat von den anderen Fraktionen gegen die AfD sanktioniert worden. Mit diesem Verhalten werde auch offenbar, warum bis heute der AfD der ihr zustehende Posten eines Bundestagsvizepräsidenten verweigert wird.
AfD wirft Roth „Willkürmaßnahme“ vor
Der Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion, Stefan Brandner, sprach bei der Vorstellung der Klage am Mittwoch von einem „Abgrund des Parlamentarismus“. Offensichtlich habe Roth mit ihrer „Willkürmaßnahme“ aufgrund der vorgerückten Stunde die Abstimmung partout durchziehen wollen. Brandner betonte, die AfD plädiere schon lange für mehr Sitzungswochen, um solche Nachtsitzungen zu vermeiden.
Das Argument, die Mehrheiten für die fraglichen Gesetze seien bereits vorher in den Ausschüssen klar geworden und es habe sich nur noch um eine formale Abstimmung gehandelt, wies Brandner zurück: „Dann könnten wir uns die Abstimmungen im Plenum ja grundsätzlich schenken und nur noch in den Ausschüssen zusammentreten.“
Für Staatsrechtler Vosgerau steht fest, daß der Sitzungsvorstand „kontrafaktisch“ eine Beschlußfähigkeit festgestellt habe, die offensichtlich nicht bestand. Dies sei ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Denn die Möglichkeit, die beschlußfähig einmütig zu bejahen, sei nur dafür da, einen Mißbrauch des Hammelsprungs zu verhindern, wenn der Bundestag offenkundig beschlußfähig ist.
Partei setzt auf Bundespräsidenten
Sollte der Bundespräsident seine Unterschrift unter die Gesetze verweigern und der Bundestag die Abstimmung wiederholen, habe sich ein Hauptverfahren in Karlsruhe erledigt, betonte Vosgerau. Brandner meinte, mit Blick auf die Neutralität des Bundespräsidenten sei er diesbezüglich „sehr zuversichtlich“.
Die AfD sei kein Prozeßhansel. „Aber Gesetze müssen gemäß unserer Verfassung und Geschäftsordnung beschlossen werden“, bekräftigte der AfD Justitiar. (vo)
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Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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14.08.19, 19:36
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.579
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Diese Spielchen der AfD sind nun wahrlich kein Ruhmesblatt, den Hammelsprung missbrauchen sie gerne und verstecken sich dann vor der Tür. Hier wollen sie nun auf das Recht pochen ? Eine traurige Lachnummer. Das hier nun Herr Vosgerau als der große Staatsrechts Weise genutzt wird, wen wundert es. Seine Bücher kann man im Kopp Verlag bestellen, wie brandheiß das neue Buch "
Herrschaft des Unrechts" und bei AfD Veranstaltungen ist er gern geladener Redner.
Das Gericht wird den Vorwurf prüfen, bis dahin kann die AfD weiter Politiker unwürdige Spielchen im Bundestag spielen ...
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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14.08.19, 21:23
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#3
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 603
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Ein sehr gelunger Artikel wie ich finde. So sollten Nachrichten sein. Neutral vorgebrachte Informationen und keine Vorverurteilung in egal welche Richtung. So viel zu den "schönen" Dingen.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Diese Spielchen der AfD sind nun wahrlich kein Ruhmesblatt, den Hammelsprung missbrauchen sie gerne und verstecken sich dann vor der Tür.
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Mag auf andere Fälle zutreffen. Aber in dem Artikel geht es um einen speziellen Fall und nicht um irgendwelche anderen Vorkomnisse.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Hier wollen sie nun auf das Recht pochen ? Eine traurige Lachnummer.
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Steht ihnen das etwa nicht zu? Eine seltsame Einstellung zu Recht und Ordnung die du hier an den Tag legst. Aber es geht ja schließlich auf die AfD, da muss man es nicht so genau nehmen.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Das hier nun Herr Vosgerau als der große Staatsrechts Weise genutzt wird, wen wundert es. Seine Bücher kann man im Kopp Verlag bestellen, wie brandheiß das neue Buch "
Herrschaft des Unrechts" und bei AfD Veranstaltungen ist er gern geladener Redner.
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Wärst du so freundlich und erklärst bitte was das mit dem eigentlichen Verfahren zu tun hat, was der Mann für Bücher schreibt und bei wechem Verlag er es vertreibt?
Zitat:
Zitat von MunichEast
Das Gericht wird den Vorwurf prüfen, bis dahin kann die AfD weiter Politiker unwürdige Spielchen im Bundestag spielen ...
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Ein netter Abschließender Satz, den ich direkt mal als Aufhänger für meine Antwort nutze.
Fakt ist, dass 355 Abgeordnete anwesend sein müssen um Beschlussfähig zu sein. Die Rahmenbedingungen spielen hierbei keine Rolle. 355 Anwesende wenn es dunkel ist, es regnet oder eben in der Nacht um 01:30 Uhr. Spielt keine Rolle.
Um diese Beschlussfähigkeit zu prüfen, gibt es den sogenannten Hammelsprung. Auf den kann allerdings verzichtet werden, wenn der Sitzungsvorstand einstimmig der Meinung ist, dass genug Leute anwesend sind. Aber scheinbar war das nicht der Fall und das nicht nur knapp, sondern wohl offentlicht.
Auch wenn diese Sitzung unnötiger Weise in die Länge gezogen worden ist, wie bereits in einem anderen Thread zu diesem Thema gemutmaßt wurde, und die Abstimmung nur noch eine Formalie darstellte, ist es dennoch festgeschrieben, dass die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein muss um eine Abstimmung zu legitimieren.
Das ist meine Meinung zu dem Thema, je nach dem wie sich der Bundespräsident entscheidet, werden wir die Ergebnisse aus Karlsruhe abwarten müssen.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Schwammkopf2011 bedankt:
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14.08.19, 22:15
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#4
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1.857
Bedankt: 6.242
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Dazu eine paar Fakten vom Deutschlandfunk:
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Zitat:
[...]
AfD war selbst nur mit 12 von 91 Abgeordneten vertreten
Doch es lohnt sich, den Blick auf die technischen Prozesse des Parlamentsbetriebs zu lenken. Denn dabei fallen einige Ungereimtheiten auf. So war die AfD-Fraktion selbst nur mit 12 ihrer 91 Abgeordneten vertreten, nicht schlechter, aber auch nicht besser als die anderen Fraktionen.
Hinzu kommt: Die AfD hatte in dieser Nacht lange einen Schriftführer im Sitzungsvorstand sitzen.
AfD-Argument wirkt konstruiert
Wenn die Fraktion wirklich gewollt hätte, hätte sie in dieser Zeit leicht einen Hammelsprung herbeiführen können. Ganz ohne Wehklagen über die vermeintliche Ausgrenzung, ganz ohne Gang nach Karlsruhe, nur durch Anwendung der Regeln, die für alle anderen gelten. Denn der Schriftführer kann bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit widersprechen und wenn es im Sitzungsvorstand keine Einigkeit gibt, dann folgt ein Hammelsprung. So sieht es die Geschäftsordnung des Bundestags vor. Doch der Wunsch nach einem Hammelsprung kam erst, nachdem der AfD-Schriftführer weg war. Das wirkt wie Taktieren.
Das AfD-Argument man habe auf die wichtige EU-Datenschutzneuregelung gewartet, kommt selbst bei der eigenen Pressekonferenz kaum zum Tragen und wirkt deshalb konstruiert.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Wornat1959 bedankt:
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14.08.19, 23:42
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#5
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Sorgenloser Taugenichts
Registriert seit: Oct 2016
Beiträge: 537
Bedankt: 1.118
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Zitat:
Zitat von Schwammkopf2011
Ein sehr gelunger Artikel wie ich finde. So sollten Nachrichten sein. Neutral vorgebrachte Informationen und keine Vorverurteilung in egal welche Richtung. So viel zu den "schönen" Dingen.
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Der Artikel ist an sich tendenziös, weil er wie dem Artikel des Deutschlandfunks entnehmen ist, wesentliche Tatsachen ausseracht lasst. Aber wer braucht schon alle Fakten wenn er eine Ideologie hat - die JF sicher nicht.
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei SUNWARRIOR bedankt:
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15.08.19, 00:17
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#6
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.181
Bedankt: 13.603
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Zitat:
Die AfD zieht vors Bundesverfassungsgericht, um eine Nachtsitzung des Bundestags für verfassungswidrig erklären zu lassen. Vorher hatte die Fraktion andere Möglichkeiten ausgelassen hat, ihren Willen zu bekommen.
Es war 0.59 Uhr am 28. Juni und Beatrix von Storch hatte im Bundestag gerade zu Rechten von Lesben, Schwulen und Transsexuellen weltweit gesprochen, als es Unruhe gab hinter dem nächsten Redner. Wolfgang Kubicki (FDP) machte den Platz des Sitzungspräsidenten frei für Claudia Roth (Grüne). Ablösung im Sitzungsvorstand. Dann stand auch Wolfgang Wiehle von der AfD von seinem Schriftführerplatz daneben auf und übergab an Benjamin Strasser von der FDP. Gut 20 Minuten später sollte das eine entscheidende Rolle spielen.
Die Bundestagssitzung um 0.58 Uhr, noch ist die AfD im Sitzungsvorstand vertreten. (Quelle: bundestag.de)Die Bundestagssitzung um 0.58 Uhr, noch ist die AfD im Sitzungsvorstand vertreten. (Quelle: bundestag.de)
Dann kam der Moment, der nach dem Willen der AfD das Verfassungsgericht beschäftigen soll. Die Partei will per einstweiliger Verfügung beim Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklären lassen, die in dieser Nacht noch beschlossen wurden.
Um 1.26 Uhr, es sollte über die Anpassung des Datenschutzrechts an EU-Recht abgestimmt werden, meldete sich Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Er hatte einen Antrag zur Geschäftsordnung: Der nach 16 Stunden Sitzung in allen Fraktionen spärlich besetzte Bundestag sei nicht beschlussfähig, das müsse geprüft werden.
1.26 Uhr im Bundestag: AfD-Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Braun meldet sich und beantragt wenig später einen Hammelsprung. Aber der Sitzungsvorstand, in dem nun kein AfD-Schritführer mehr sitzt, erklärt das einmütig für unnötig. (Quelle: bundestag.de)1.26 Uhr im Bundestag: AfD-Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Braun meldet sich und beantragt wenig später einen Hammelsprung. Aber der Sitzungsvorstand, in dem nun kein AfD-Schritführer mehr sitzt, erklärt das einmütig für unnötig. (Quelle: bundestag.de)
Das war der Moment, in dem der Sitzungsvorstand gefragt war: Wenn er sich einig ist, dass der Bundestag beschlussfähig ist, geht es weiter. Die Grüne Roth, Strasser von der FDP und Josef Oster von der CDU waren um 1.27 Uhr einer Meinung: Kein Hammelsprung nötig zur Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Der Hammelsprung
Der sogenannte Hammelsprung kann bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Bundestags oder unklaren Stimmverhältnissen zum Einsatz kommen. Die Abgeordneten verlassen dann den Plenarsaal und betreten ihn durch drei Türen wieder, die mit "Ja", "Nein", und "Enthaltung" markiert sind. An jeder Tür zählen zwei Schriftführer die Abgeordneten. Der Name "Hammelsprung" rührt von einem Bild über der "Ja"-Tür, das eine Geschichte aus der griechischen Sagenwelt zeigt. Darauf sind Hammel zu sehen.
Noch eine halbe Stunde zuvor war der Bundestag kaum besser besetzt, aber zu der Zeit hätte AfD-Abgeordneter Wiehle als Schriftführer widersprechen können. Der Sitzungsvorstand wäre sich nicht einig gewesen, es hätte den Hammelsprung gegeben und die Sitzung wäre wegen zu weniger Abgeordneter vorbei gewesen.
Denn die Geschäftsordnung sieht in Paragraf 45 tatsächlich vor, dass der Bundestag dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner 709 Mitglieder da sind. Das kann auf Antrag überprüft werden, wenn die Beschlussfähigkeit "vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht" wird. Nicht wenige im Bundestag glauben, dass Braun den Antrag erst gestellt hat, als die Grüne Roth die Sitzung leitete und aus den eigenen Reihen niemand mehr im Vorstand saß. Erst so ergab sich die Möglichkeit, dass die AfD eine Ablehnung kassieren konnte und deshalb nun Karlsruhe anruft.
"AfD missbraucht Verfassungsgericht als Propagandabühne"
Marco Buschmann, Erster Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, unterstellt der AfD bei der Klage unredliche Absichten: "Sie will nur ein weiteres Mal die demokratischen Institutionen verunglimpfen. Sie missbraucht das Verfassungsgericht als Propagandabühne."
Ohne eine Auszählung wurde das Gesetz dann mit den Stimmen der Union und der SPD angenommen, neben AfD stimmten auch FDP, Grüne und Linke dagegen. Aber auch aus deren Reihen war das Murren groß über das Vorgehen der AfD.
Wenn die AfD Zweifel gehabt habe, ob die Regierungskoalition zu dieser Zeit wirklich auch eine Stimmenmehrheit hatte, hätte sie namentliche Abstimmung beantragen können. "Das hätte klar dokumentiert, welche Abgeordneten teilnehmen", so Buschmann. Die AfD beantragte das nicht.
AfD-Zählung: 93 Abgeordnete waren da
Aus der AfD waren es nach deren eigenen Angaben zu dieser Zeit etwa zwölf von 91 Abgeordneten anwesend, insgesamt saßen nach der Zählung noch 93 Abgeordnete im Parlament. Es ist allerdings überhaupt nicht ungewöhnlich, dass Gesetze nachts auch mit so wenigen Abgeordneten beschlossen werden.
Wenn die AfD Erfolg haben sollte mit ihren Anträgen vor Gericht, dann müssten über die Gesetze noch einmal abgestimmt werden. Es gilt als sicher, dass die Gesetze dann in einer Sitzung erneut beschlossen werden.
Der Ältestenrat und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatten die Rechtmäßigkeit des Vorgehens in der Nacht später bestätigt: Das Präsidium sei "einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet hat", so Schäuble.
Die AfD erklärt weiterhin, sie sehe das anders. Ihr Abgeordneter Stephan Brandner sprach am Mittwoch davon, man habe "mal wieder in den Abgrund des Parlamentarismus der deutschen Nachkriegsgeschichte geschaut."
Organklage als weitere Option
Auf Journalistenfragen bei der Pressekonefrenz, was ihr "Budenzauber" mit dem Gang nach Karlsruhe eigentlich solle, reagierten die AfD-Politiker mit Unverständnis: Es liege ein "eklatanter Verstoß" gegen die Geschäftsordnung des Bundestags und wohl auch gegen das Grundgesetz vor.
Der AfD-Prozessbevollmächtigte Ulrich Vosgerau sagte, die in der Nacht noch beschlossenen Gesetze seien verfassungswidrig zustande gekommen. Karlsruhe solle Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier per einstweiliger Anordnung untersagen, die drei in der Nacht beschlossenen Gesetze zu unterzeichnen und auszufertigen. Sollten diese nicht gestoppt werden, werde die AfD in Karlsruhe eine Organklage wegen der Verletzung der Rechte des Bundestags anstrengen.
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Quelle:
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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15.08.19, 04:19
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.579
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Zitat:
Zitat von Schwammkopf2011
Ein sehr gelunger Artikel wie ich finde. So sollten Nachrichten sein. Neutral vorgebrachte Informationen und keine Vorverurteilung in egal welche Richtung.
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Schön das Du zumindest Humor hast und die Sache selber nicht ernst nehmen kannst.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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