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Ungelesen 07.07.17, 23:14   #27
Nana12
Chuck Norris
 
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Zitat:
Zitat von Luzifon Beitrag anzeigen
Und trotzdem ist dort mit keinem Wort das Campen bzw. Übernachten gestattet worden. Ganz im Gegenteil
Zitat:
Der Antragsteller ist Anmelder und vorgesehener Leiter einer geplanten Veranstaltung, die vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 in der Form eines politischen Protestcamps auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden soll.
Diesem Antrag wurde stattgegeben.

Was du meinst ist btw der Elbpark. Dort hatte man wenigstens den Anstand zu behaupten es könnten sich Gewalttäter unter den Protestierenden befinden. Als sie vor ein paar Tagen einrückten haben sie auch zwölf Zelte sichergestellt und eine Person festgenommen. Man wollte also offensichtlich die Stimmung anheizen - mit Erfolg.

Zitat:
Zitat von Luzifon Beitrag anzeigen
"Diesbezügliche weitere Entscheidungen, insbesondere zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, bleiben den Behörden - unter Beachtung der allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßstäbe - unbenommen. Ob und wieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung."
Das Verfassungsgericht muss das Recht auf Versammlungsfreiheit berücksichtigen. In der Kürze kann das Verfassungsgericht jedoch nicht absehen inwiefern der Protest ausschließlich des Randalierens dient, weswegen ein Totalverbot, wie es der Innensenator möchte, nicht verfassungsgemäß wäre. Ein langwieriger Prozess ist auch nicht zielführend, weil das G20 Treffen jetzt stattfindet.
Wenn sich natürlich Gewalttäter unter den Demonstranten befinden, muss die Polizei diese entsprechend festnehmen. Sie kann aber nicht das Protestcamp pauschal grundlos verbieten. Sie braucht dafür einen handfesten Anlass.

Was sie nicht kann, ist das Camp einfach verbieten, weil sie die Leute doof findet - egal wie sehr sich das Kroppzeug, die ihr Grundrechte lieber gegen eine Uniform mit Macht austauschen würden, das wünscht. Genau das geschieht aber hier, wohlwissend, dass Konfrontation daraus unausweichlich ist. Wer das Demonstrationsrecht wahren will muss den Protestierenden eine Fläche zur Verfügung stellen. Ansonsten einfach mal klipp und klar sagen, dass er sich einen totalitären Staat ala Nordkorea wünscht. Da hilft es auch nicht sich hinter den Chaoten zu verstecken.

@pauli8

Natürlich, die Verfügung ist Schall und Rauch, sofern man einfach behauptet die Polizei erkenne irgendwelche Lagen. Ob die herbeigesponnen oder wahr sind, sei mal dahin gestellt. Der Klageweg, ob es denn wirklich so war, dürfte sich entsprechend lang und ergebnislos gestalten. Der Sinn und Zweck der Konfrontation wurde jedoch erfüllt.
Wer aber mit dem Rechtsstaat kommen will, aber sich nur ein In-Reih-und-Glied-Marschieren der ganzen Gesellschaft wünscht, hat hier die nochmal die oberste Instanz zum querlesen. Das wir weit mehr Verfassungsfeinde haben als die üblichen Verdächtigen weiß ich ja selbst zur Genüge.
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