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Ungelesen 07.07.17, 22:49   #26
pauli8
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Zitat:
Zitat von Nana12 Beitrag anzeigen
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg17-051.html

...einstweilige Verfügung. Die Erteilung des Antragsstellers wurde für die "Dauer des G20 Gipfels" beantragt "bei Tag und bei Nacht".
Zitatauszüge:
Zitat:
G20 Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt werden, kann aber beschränkt werden.

Nicht Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann.
[....]
Da der vorliegende Beschluss auf den rechtlichen Verfahrensgegenstand des Ausgangsverfahrens beschränkt ist, bleiben Fragestellungen hinsichtlich möglicher Gefahren, die von der geplanten Veranstaltung ausgehen, ausgeklammert.

Diesbezügliche weitere Entscheidungen, insbesondere zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bleiben den Behörden - unter Beachtung der allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßstäbe - unbenommen.

Ob und wieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, durfte man das Camp untersagen.
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