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myGully |
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06.03.10, 18:49
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Ort: irgendwo im nirgendwo
Beiträge: 128
Bedankt: 1.565
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Gema erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Internet-Provider Usenext
Verfügung gegen Usenext
Zitat:
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat nach eigenen Angaben am Freitag eine Einstweilige Verfügung gegen den Internet-Provider Usenext erwirkt.
Die Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfasse 100 Werke des hauseigenen Repertoires, die illegal abrufbar waren, teilte die Organisation mit. Usenext agiert als Zugangsanbieter zum Usenet. Die Gema sieht in der Verfügung grundsätzliche Bedeutung: Zugangsvermittler hafteten damit nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinwiesen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizierten, um die Rechteinhaber zu schützen, hieß es.
Die Gema hatte die Unterlassungsverfügung gegen Usenext auf eine unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um Urheberrechte zu wahren. Die Verfügung ist kein Urteil. Offen ist, ob Usenext Widerspruch einlegt. Erst dann kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, in dem beide Seiten angehört werden. Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von gut 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.
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06.03.10, 22:21
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#2
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Ist involviert.
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 382
Bedankt: 50
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Die Gema gibt einfach keine ruhe.
Bin ja mal gespannt, wie sich jetzt Usenext verhalten wird!
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07.03.10, 14:36
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 116
Bedankt: 87
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Urteil: Einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Zitat:
Der 'GEMA' ist den eigenen Angaben zufolge erneut ein großer Erfolg gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT gelungen. Die am 17. Februar dieses Jahres verhandelte einstweilige Verfügung gegen den Zugangsanbieter zum Usenet hat das Landgericht Hamburg nun erlassen.
Das Urteil des Landgerichts in Hamburg bringt eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler mit sich. Laut einer veröffentlichten Mitteilung der GEMA haften diese nicht nur wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen. Auch wenn der beworbene Dienst nicht ausreichend zum Schutz der Rechteinhaber modifiziert wird, ist von einer Haftung die Rede.
Um das Angebot der GEMA besser schützen zu können hätte UseNeXT nicht nur die eigene Werbung abschwächen müssen, heißt es. Die angestrebte Unterlassungsverfügung stützte die GEMA hinsichtlich der Argumentation auf die unzulässige Bewerbung der illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, sieht dieses Urteil als einen Erfolg für den Schutz der Urheberrechte an. Ferner stelle das Urteil auch einen bedeutenden Schritt bezüglich der umfassenden Verantwortung der Usenet-Betreiber für ihr Angebot dar.
Bei zahlreichen Usenet-Betreibern können die jeweiligen Kunden gegenwärtig auch urheberrechtlich geschützte Angebote herunterladen. Da sich darunter auch häufig Werke aus dem GEMA-Repertoire befinden, geht die Verwertungsgesellschaft seit Längerem dagegen vor.
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