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[Recht & Politik] Ossis sind kein eigener Volksstamm

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Ungelesen 16.04.10, 08:05   #1
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Standard Ossis sind kein eigener Volksstamm

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Ossis sind kein eigener Volksstamm


Prozess Die Klage einer Buchhalterin wegen Diskriminierung ist vom Stuttgarter Arbeitsgericht abgewiesen worden. Von Christine Keck


Sind Ossis eine eigene Ethnie? Mit dieser nicht nur juristisch heiklen Frage hat sich gestern unter gehörigem Medienrummel das Stuttgarter Arbeitsgericht beschäftigt und ganz klar geurteilt. Ossis sind vieles, aber sicherlich kein eigener Volksstamm. "Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur die regionale Herkunft", begründete der Vorsitzende Richter Reinhard Ens seine Entscheidung. Der Begriff Ossi könne durchaus diskriminierend verwendet und ebenso verstanden werden, aber er erfülle nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft.

Zu dem ungewöhnlichen Prozess führte die Klage einer 49-Jährigen aus Kirchheim/Teck, die sich bei einem Fensterbauer in Stuttgart um eine Stelle als Bilanzbuchhalterin beworben hatte. Als die Frau ihre zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen öffnete, konnte sie kaum glauben, was sie auf dem Lebenslauf entdeckte: den handschriftlichen Vermerk "Ossi" und daneben eine dickes Minuszeichen. "Ich war erschüttert", erzählt die gebürtige Ostberlinern, die schon 22 Jahre lang im Schwäbischen lebt. "So offensichtlich bin ich noch nie abgestempelt worden."

Da liege ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, argumentierte gestern ihr Anwalt Wolfgang Nau. Dieses schließe Benachteiligungen aufgrund der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" aus. Unter den ehemaligen DDR-Bürgern gebe es eine starke Gruppenidentität, gemeinsame Bräuche und Werte sowie eine 40-jährige gemeinsame Geschichte. "Das sind genügend Merkmale, um von einer Ethnie zu sprechen", betonte Nau und forderte deshalb vor Gericht eine Entschädigung von 5000 Euro für seine Mandantin.

Eine erste Güteverhandlung im vergangenen Herbst sowie der Versuch des Vorsitzenden Richters, die beiden Parteien gestern zu einem Vergleich zu bewegen, scheiterte. Er sei sich absolut keiner Schuld bewusst, betonte Rainer Ehmeneck, der Geschäftsführer von Emo Fenster- und Türenbau in Stuttgart und lehnte den Vorschlag rundweg ab, 1650 Euro an die Klägerin zu zahlen. Zum einen sei er damals im Urlaub auf Teneriffa gewesen, zum anderen habe seine Buchhalterin lediglich einen internen Vermerk auf den Unterlagen angebracht. "Ossi ist positiv gemeint gewesen", behauptete der Geschäftsführer und verwies darauf, etliche frühere DDR-Bürger in seiner Firma zu beschäftigen. "Lange Zeit war unser bester Mann ein Ossi", betonte Ehmeneck, der sich zu Unrecht von den Medien an den Pranger gestellt sieht.

"Das ist eine regelrechte Hetzjagd", beklagt der Geschäftsführer. Er erhalte Drohanrufe und beleidigende E-Mails, werde nachts aus dem Bett geklingelt und habe erhebliche Umsatzeinbrüche. Und das alles nur, weil sein Azubi aus Versehen die Bewerbungsunterlagen samt dem misslichen Vermerk zurückgesendet habe. "Ein bedauerlicher Fehler", für den er nun über Gebühr büßen müsse, ärgerte sich Rainer Ehmeneck.

Die erteilte Absage habe ausschließlich fachliche Gründe. "Die Frau war schlechterdings nicht entsprechend qualifiziert", erklärte der Unternehmer und zählte auf, was ihn an den Unterlagen alles gestört hatte: sechs Fehler im Anschreiben, kein beigelegtes Abschlusszeugnis, nicht die nötigen Kenntnisse für die Arbeit als Bilanzbuchhalterin und ein falscher Name in der Anschrift.

Nichts anderes als eine Abweisung der Klage hat Rechtsanwalt Wolf Reuter erwartet, der den Fensterbauer vor Gericht vertreten hat. "Es gibt keinen ernstzunehmenden Ethnologen in Deutschland, der bestätigen würde, dass DDR-Bürger einen eigene Ethnie sind", betonte Reuter. Außerdem könne seiner Ansicht nach in diesem Fall keineswegs auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Bezug genommen werden. "Wir müssen uns davor hüten, dass wir im Gerichtssaal einen neuen Rassismus erfinden", warnte der Berliner Jurist.

Ob der Prozess in die nächste Runde geht, ist noch nicht klar. Der Anwalt der Klägerin will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegt. Seine Mandantin, die wegen des Medienrummels nicht vor Gericht erschienen ist, wird sich diesen Schritt wohl gut überlegen. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Klägerin die Gerichtskosten und ihre Anwaltskosten tragen muss. Eine Rechtsschutzversicherung hat die 49-Jährige nicht.

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Ungelesen 16.04.10, 08:12   #2
SilentSoul
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ossi war gut gemeint..is klar.
mal im ernst,das se nich angenommen wurde is klar bei solchen fehlern. da gibts nix zu rütteln. aber ossi drunter zu schreiben is schon gemein. sowas muss echt nich sein^^
geschieht ihm recht,ohne witz..
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Ungelesen 16.04.10, 08:12   #3
_Gojira
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Ungelesen 16.04.10, 08:21   #4
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Eigentor? Ist doch klar dass der sonst was für Gründe aufzählt um nicht schlecht dazustehen.
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