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[Recht & Politik] Entwurf für neue Mietpreisbremse abgeschwächt

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Ungelesen 12.07.18, 18:06   #1
BLACKY74
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Standard Entwurf für neue Mietpreisbremse abgeschwächt

Zitat:
Hält die Mietpreisbremse, was ihr Name verspricht? Nein, sagen die Experten. Nur in Gegenden, in denen die Mieten extrem schnell steigen, entfaltet sie die erwünschte Wirkung. Deshalb wird an dem Gesetz von 2015 jetzt noch einmal herumgeschraubt.

Berlin.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen.

Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Nach einem Anfang Juni von Barley präsentierten Referentenentwurf hätten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren sollen. Die Union hatte jedoch kritisiert, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im neuen Entwurf heißt es jetzt, die begrenzte Umlage solle nur noch für Gebiete greifen, „in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist”. In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von elf Prozent.

Für die entsprechende Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig. Gemäß dem neuen Entwurf darf, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), bezeichnete den neuen Entwurf als „Schritt in die richtige Richtung”. Die niedrigere Modernisierungsumlage und die nuee Kappungsgrenze leisteten „einen substanziellen Beitrag zum Schutz gegen unfaire Mieterhöhungen und „Herausmodernisieren””. Das angedachte Bußgeld müsse hingegen noch überprüft werden.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung und die Verdrängung von Mietern. „Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein”. Die Grünen schlugen vor, die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartet aber „letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt”. Der Deutsche Mieterbund nannte den Gesetzentwurf in seiner neuen Fassung „enttäuschend”.

Die FDP forderte erneut die Abschaffung der Mietpreisbremse. Der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, sagte: „Das Herumdoktern an einer gescheiterten Maßnahme macht es nicht besser.” Der beste Mieterschutz sei ausreichender Wohnraum. Dafür brauche es weniger Bürokratie und eine Senkung der Baukosten.

Nach neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden von Januar bis Mai 2018 in Deutschland 139 600 neue Wohnungen genehmigt, 1,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das Branchenbündnis „Impulse für den Wohnungsbau” zeigte sich enttäuscht. „Der Wohnungsbau wirkt, als hätte er Blei an den Füßen”, erklärte Koordinator Ronald Rast.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die meisten Bundesländer haben von der darin geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mietpreisbremse per Rechtsverordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt einzuführen. Stand April 2018 galt sie in 313 Gemeinden. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verlangsamt sich der Anstieg der Mieten durch Anwendung des neuen Werkzeugs nur da, wo die Mieten vorher um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen waren.
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Ungelesen 12.07.18, 23:23   #2
Uwe Farz
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Standard

Auszug aus dem Koalitionsvertrag, der den SPD Mitgliedern anlässlich der Mitgliederbefragung vorlag:

"2. Mieten
Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung
qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differen-
zierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung
der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen
Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden.
Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass
die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden
möglichst gering bleiben.
Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei
auf drei Jahre verlängern. Dadurch wird zugleich der Mietenanstieg gedämpft.
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft.
112
Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als
Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen.
Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vor-
miete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese
beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen.
Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit
bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der
Rechtsprechung berücksichtigt.
Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der
Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen.
Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der
Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmo-
dernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für
Mieter Schadensersatzansprüche begründen.
In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisie-
rungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befris-
tet und zum Laufzeitende überprüft.
Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhält-
nismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisie-
rung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs
Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze).
Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhö-
hungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung
abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichti-
gung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann.
Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes
zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen."

Quelle:

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Es ist schon auffallend, wie schnell Frau Barley auch diesmal wieder umfällt.
Ich gehe davon aus, das die Justizministerin bereits für die Zeit danach plant. Der Aufenthalt auf der Regierungsbank könnte ja unter Umständen sehr kurz weden.
Wieder mal die eigene Klientel gnadenlos verarscht.
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betaalpha (14.07.18)
Ungelesen 14.07.18, 03:27   #3
layercake87
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es ist doch gar nicht gewollt, dass die mieten stagnieren. der staat verdient schließlich fleißig daran und ist daher auch eher daran interessiert, dass die mietspiegel steigen.
deswegen wird bei der mietpreisbremse auch immer nur bullshit rauskommen.

interessanter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] dazu

Zitat:
An den exorbitanten Mieterhöhungen in München verdiene vor allem der Staat. Bezahlbares Wohnen sei aus steuerlicher Sicht gar nicht erwünscht:

"Wir haben die Einnahmen des Fiskus aus den Münchner Mieten mal hochgerechnet. Wir kommen hier auf eine Milliarde Euro pro Jahr, die der Fiskus allein von den Münchner Wohnungsvermietern einnimmt."

Bei einer Steigerung von drei Prozent, so Stürzer, wären das Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro pro Jahr. Rechtlich möglich sind Mietsteigerungen von bis zu 15 Prozent alle drei Jahre.
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Der Ökonom geht davon aus, dass die optimale Mordrate nicht bei 0 liegt, da sonst die Grenzkosten den Grenznutzen überschreiten würden ;-)
layercake87 ist offline   Mit Zitat antworten
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