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[Internet] EU-Rekordstrafe für Google

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Ungelesen 27.06.17, 16:04   #1
TinyTimm
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Standard EU-Rekordstrafe für Google

Zitat:
Die EU-Kommission hat Google die mit Abstand höchste Geldbuße gegen ein einzelnes Unternehmen wegen Missbrauchs seiner Marktmacht aufgebrummt. Der US-Internetkonzern soll 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil er seine marktbeherrschende Stellung mit seinem Preisvergleichsdienst missbraucht habe, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Sollte Google das Verhalten innerhalb von 90 Tagen nicht abstellen, könnten in einem weiteren Verfahren bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld zusätzlich verhängt werden, so die Kommission. Mit 1,06 Milliarden Euro hatte die Brüsseler Behörde im Jahr 2009 die bisher höchste Strafe gegen den US-Chiphersteller Intel verhängt.

Eigene Dienste bevorzugt

Der US-Konzern habe anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Das habe die EU in einer eingehenden Untersuchung herausgefunden. „Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“ Die Höhe der Strafe unterstreiche auch die Schwere der Tat.

In der Google-Suche werden die von Händlern beim Internetkonzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominenter präsentiert als jene der Mittbewerber, die oftmals nach hinten rutschen, so die Kommission. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste, nachdem 95 Prozent der Klicks bei Desktop-Rechnern auf die erste Seite der Suchergebnisse entfallen. Google habe zudem in allen 31 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums eine marktbeherrschende Stellung, meist über 90 Prozent.

Praxis seit 2008

Der vorherige Wettbewerbskommissarin Joaquin Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden. Laut Vestager besteht die Praxis bei Google in einigen EU-Märkten schon seit 2008, seit 2013 auch in Österreich. Die EU-Kommission hat für die Untersuchung laut eigenen Angaben 5,2 Terabyte an Suchergebnissen ausgewertet, das entspreche 1,7 Mrd. Suchanfragen.

Dabei habe die EU festgestellt, dass seit 2008 die Zugriffe auf den eigenen Preisvergleichsdienst etwa in Großbritannien um das 45-Fache zugenommen haben, in Deutschland um das 35-Fache - im Gegenzug seien die Nutzerzahlen konkurrierender Angebote zuückgegangen. Zwar sei Google nicht die einzige Zugangsmöglichkeit für die konkurrierenden Produkte, Google habe Konkurrenzprodukte aber gezielt schlechter gerankt. Google habe also auf Kosten der Konkurrenz Nutzer dazugewonnen, so die Kommission.

Bis zu zehn Prozent vom Umsatz als Strafe

Die EU-Strafen richten sich nach dem weltweiten Umsatz und hätten bei der Alphabet-Tochter mit 90 Mrd. Dollar Umsatz damit theoretisch bis zu rund neun Milliarden Dollar (acht Mrd. Euro) betragen können. Vestager sagte, die Entscheidung sei ein Präzedenzfall, nachdem auch die Märkte noch neu seien. In der Vergangenheit hat Google die Anschuldigungen zurückgewiesen und den Wettbewerbshütern Mängel in der Untersuchung vorgeworfen.

Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. „Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden.“ Das gelte für Händler und Nutzer. Die Argumentation der Kommission sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch, da die Kommission etwa die Rolle des Onlinehändlers Amazon und anderer Möglichkeiten, auf Shoppingseiten zu gelangen, nicht berücksichtige. Die Kommission kontert, dass es bei der Entscheidung um Preisvergleichsdienst ohne direkte Kaufmöglichkeit gehe.

Konkurrenten von Google begrüßten die Entscheidung der Kommission naturgemäß. Sie haben nun ihrerseits die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Bei einer Berufung dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.

EU untersucht auch Android

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android, das von Google ist. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinenwerbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst AdSense for Search, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Ersten Ergebnissen zufolge verstoße Google auch in diesen beiden Verfahren gegen EU-Kartellrecht, so Vestager am Dienstag.
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Ungelesen 28.06.17, 21:38   #2
dieterthehaack
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Wenn Google sich tatsächlich auf seine Funktion als Suchmaschine beschränken würde, hätte sich ja keiner beschwert. Nur ranken sie die Kundschaft ihrer (eigentlich eigenständigen) Werbesparte höher bzw. benachteiligen direkte Mitbewerber mit allen Mitteln, was klar Ausnutzung von Marktmacht ist. Danke, Frau Vestager, hoffentlich geht das durch.
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