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14.05.19, 12:21
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EU: Arbeitszeiterfassung Pflicht
Zitat:
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die Arbeitgeber verpflichten, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Demnach ist die Einhaltung von Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten ein Grundrecht in der Europäischen Union.
Der Gerichtshof stellt fest, dass ohne die Messung der tatsächlichen Arbeitszeit weder die Zahl der Überstunden noch die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit verlässlich ermittelt werden kann. Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten und täglich elf Stunden Ruhezeit am Stück bekommen. Die Entscheidung stärkt also die rechtliche Situation der Arbeitnehmer.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst müssten demnach künftig registriert werden, etwa über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.
Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof. Damit sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.
Im konkreten Fall musste der EuGH im Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE entscheiden. Das Urteil wird aber auch Folgen für Deutschland haben, weil die rechtliche Situation hierzulande ähnlich ist wie in Spanien: Bisher gibt es nur in einzelnen Branchen eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Experten erwarten, dass die Entscheidung vor allem den Arbeitsalltag von Menschen verändern könnte, die rund um die Uhr beruflich erreichbar sein sollen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Urteil: "Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig so", sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands. Die Rechte der Beschäftigten blieben "viel zu oft auf der Strecke". Sie sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht. Diese müsse "eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen". Dies soll eine bessere Kontrolle von Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten möglich machen. Dadurch seien Arbeitnehmer auch flexibler: "Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren."
Die Arbeitgeber sehen das Urteil entsprechend kritisch "Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen", heißt es vom Bund der Arbeitgeber. "Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren."
Für die Unternehmen wird das Urteil auch Mehraufwand bedeuten. Cornelia Marquardt von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München sagte: "Bislang muss in Deutschland - von einigen Spezialgesetzen wie dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz abgesehen - nur die Arbeitszeit erfasst werden, die über acht Stunden am Tag hinausgeht."
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