Mittlerweise häufen sich die Gerüchte, das eine sich im Firefox installierte Adware die Ip weiter gegeben hat. Dies ist auf der Seite eines Anwaltes zu lesen....
http://www.ferner-alsdorf.de/2013/12...r-ip-adressen/
Interessant auch:
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391
Aber worauf soll sich die Abmahnung stützen? Streamen beudet ja soviel, das zumindest vorübergehend Daten im Cache zwischenegspeichert werden.
Lt. §44a ist dies insoweit zulässig, wie es technisch gesehen her erforderlich ist.
natürlich sind seperat angebotene Downloadmöglichkeiten davon ausgenommen.
Eher stellt das bereitstellen von offentsichtlich urhebergeschützen Streams das Problem dar, welches aber nicht dem Endverbraucher (Nutzer) angelastet werden kann.
Dafür ist der Seiteninhaber verantwortlich,... aber diesen werden sie wohl nicht so einfach ausfindig machen könenn wie den "ahnungslosen" User....
Irgendwo habe ich gelesen, das der datierte Betrag sich auf 15,50€ Abmahnung + Anwaltsgebühren beläuft.
Warum wird hier nicht eine deutlich höhere Strafe gefordert? Vllt. hoffen die, das jeder der sich im Internet (xxx) streams anschaut, aus Charmegefühl dann bereitwillig und stillschweigend zahlen, um es schnell unterm Teppich zu kehren...
Bin mal gespannt, wie es da weiter geht...
Mfg