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myGully |
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06.06.13, 21:53
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#1
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Banned
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 721
Bedankt: 1.589
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Neues Urheberrecht für Privatkopie und freies Teilen
Neues Urheberrecht für Privatkopie und freies Teilen
Zitat:
Ein grüner Verbraucherminister und die Verbraucherzentrale wollen das Urheberrecht ändern. Die Privatkopie soll zu einem unabdingbaren Nutzerrecht werden, Medieninhalte sollen in sozialen Netzwerken frei geteilt werden dürfen.
Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein neues Urheberrecht gefordert. Kern des Positionspapiers (PDF), das am 6. Juni 2013 vorgelegt wurde, ist das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden soll. "Wer zum Beispiel ein E-Book kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", sagte Billen.
Zudem müsse das Urheberrecht an die sozialen Netzwerke angepasst werden. "Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Bonde. Hierzu gehöre es auch, Remixe, Mashups oder Collagen zu gestatten.
Weiter heißt es: "Kommunikationsformen wie das Posten und Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf partizipativen Plattformen und Anwendungen des Web 2.0 (insbesondere soziale Netzwerke, Video - und Fotoportalen, Blogs und Foren) zu privaten Zwecken sind als neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht zu verankern. Das Verbreiten von Videos, Fotos oder Texten ist eine zentrale Funktion solcher Plattformen und Anwendungen. Sie gehört zum Alltag vieler Internetnutzer."
So habe sich die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Vorschlag Baden-Württembergs im Mai 2013 einstimmig für die Möglichkeit des Weiterverkaufs digitaler Güter ausgesprochen. Billen: "Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss umfassende Rechte auch für digitale Güter garantieren. Sie dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden."
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07.06.13, 01:43
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#2
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Ich sag dazu nur: Piratenpartei!!!
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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07.06.13, 08:20
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#3
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Aim and Run
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 646
Bedankt: 453
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Es nervt zwar sehr das alle paar Monate ein neuer Gesetzesentwurf zur EINSCHRÄNKUNG der digitalen Raubkopiererei erscheint, aber ein komplettes ZULASSEN und das sogar dann noch über Web2.0 (nennt man so heute FB und Co.?) VERTEILEN zu dürfen, finde selbst ich einfach nur schwachsinnig. Falls dieser Schnellschuß tatsächlich verankert wird - und das denke ich ist einfach unmöglich - wird einfach sämtliche Software nicht mehr in Deutschland verkauft sondern nur noch im Ausland.
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08.06.13, 17:12
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Posemucke
Beiträge: 641
Bedankt: 552
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wir sind aber kein souveränes Land das sowas für sich selbst entscheiden kann
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08.06.13, 19:53
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#5
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Movement Gamer
Registriert seit: Feb 2010
Ort: from Hell
Beiträge: 990
Bedankt: 1.196
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Zitat:
dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Bonde. Hierzu gehöre es auch, Remixe, Mashups oder Collagen zu gestatten.
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Genau so sieht es aus, Remixe und Mashups ohne ausdrückliche Erlaubnis sind in DE Verboten und viele Künstler befinden sich ich einer rechtlichen Grauzone und können mit etwas Pech verklagt werden.
Kenne zb. einen Deutschen Künstler der mit einem Amerikanischen Label zusammen Arbeitet weil es in DE schlicht nicht möglich wäre seine Songs zu veröffentlichen aber in USA zählt es unter Parodie Freiheit und ist erlaubt.
Hier mal ein beispiel wie abstrus unser Urheberrecht ist:
Ich habe einen Song gemacht mit Voices aus dem Spiel System Shock 1, nun dürfte ich es nur veröffentlichen wenn man die Erlaubnis des Rechteinhabers hat.
ABER, die Entwickler Looking Glass Studios gibt es nicht mehr Origin Systems gibts auch nicht mehr und EA gibt nach anfrage keine Auskunft.
In USA kein Thema den Song hoch zu laden, in DE muss mann aufpassen weil es Firmen gibt die sich auf solchen scheiss Spezialisiert haben und es könnte passieren das man verklagt wird.
Meiner Meinung nach sollten alle Songs / Filme / Games nach schließung der Studios oder Tot der Künstler und Produzenten frei sein. Wie verrückt ist es denn das noch Geld mit Sachen gemacht wird wo alle die an der Entstehung mitgewirkt haben verstorben sind.
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08.06.13, 20:13
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#6
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 690
Bedankt: 915
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Zitat:
Meiner Meinung nach sollten alle Songs / Filme / Games nach schließung der Studios oder Tot der Künstler und Produzenten frei sein.
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bei schriftstellern erlischt das copyright 70 jahre nach ihrem tod. wird wahrscheinlich bei songs ähnlich geregelt sein, obwohls da meist mit komponist und texter 2+ rechteinhaber gibt.
bin überfragt, wieviele rechteinhaber bei film und games üblich sind, aber das ist halt wie beim erben allgemein: je mehr erben, umso mehr streit
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