Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft
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Seht euch das fertige Gesetz hier im [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] an.
Diverse Stellungnahmen zum StUmgBG: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Diesmal trifft es nun wirklich Alle.... Für Leute wie mich (Grenzgänger) besteht dies schon seit etwa 4 Jahren und muss jährlich in der Einkommsteuereklärung explizit bejaht werden, dass man Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kreditinstituten unterhält.... "ja wie auch.... irgendwo muss das Gehalt ja überwiesen werden..." Diesen aufgezwungenen "Service" lassen sich die Schweizer Banken i.d.R. mit mindestens 20 CHF/Monat fürstlich bezahlen... Aber es sollte ja ursprünglich und hauptsächlich eine Terrosismusbekämpfung sein... hmpf... Die grössten Steuerflüchtlinge, also Grosskonzerne, versteuern ihren Gewinn nach wie vor in Steuerparadiesen und dazu noch höchst legal. |
Dies gilt jetzt nur für in Deutschland ansässige Banken in einem Ermittlungsverfahren in Strafsachen.
Wollte man in so einem Fall schriftliche Unterlagen von einer Bank, kam zunächst die lapidare Antwort: Nein...wir berufen uns auf das Bankgeheimnis. Dieses hat eigentlich schon immer nur theoretisch von den Banken angenommen existiert. Es gab da eine einfache Lösung: Der Staatsanwalt lud den Vorstand der Bank persönlich als Zeugen im Ermittlungsverfahren zu sich ein...und da hätte er aussagen müssen. Also kam wenig später die Reaktion der Bank an den ermittelnden Sachbearbeiter und die sah dann folgendermaßen aus: "In Vermeidung des persönlichen Erscheinens unser Herrn Vorstandes bei der Staatsanwaltschaft übersenden wir ihnen folgende schriftliche Unterlagen..." Der Form war also genüge getan. *grins* |
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