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[Recht & Politik] Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

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Ungelesen 04.10.16, 15:44   #1
pauli8
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Standard Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

Zitat:
Recep Tayyip Erdoğan:
Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat dem ZDF-Moderator keine strafbaren Handlungen nachweisen können. Geklagt hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan.
4. Oktober 2016, 15:31 UhrQuelle: ZEIT ONLINE, AFP, sk /89 Kommentare


Jan Böhmermann © Ben Knabe/ZDF/dpa

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
In der Begründung hieß es, die Ermittlungen hätten strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen können. Die Ermittlungen hätten auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Der TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht Schmähkritik Ende März in seiner Sendung Neo Magazin Royalevorgetragen. Er wollte damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Böhmermanns Schmähgedicht sollte "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen". Zudem sei eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt. Zunächst hatte Erdoğan nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches geklagt. Im Anschluss hatte dieBundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Demnach macht sich strafbar, wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder ein ausländisches Regierungsmitglied, das sich in amtlicher Funktion in Deutschland aufhält, beleidigt. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft, im Fall einer "verleumderischen Beleidigung" sogar bis zu fünf Jahre. Die Strafvorschrift stammt aus der Kaiserzeit, ursprünglich galt sie nur für Monarchen. Dahinter stand der Gedanke, die gegenseitigen diplomatischen Beziehungen zu schützen.

Privatklage gegen Böhmermann steht noch aus
Davon unabhängig hat Erdoğan auch noch eine Privatklage gegen Böhmermann eingereicht. Sie wird ab 2. November in Hamburg vor Gericht kommen. Vor der Zivilkammer des dortigen Landgerichts Hamburg geht es in mündlicher Verhandlung noch einmal um Böhmermanns Gedicht.

Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdoğan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
Quelle:
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Für mich hatte Böhmermann das ZDF und die Politiker am Nasenring durch die Arena gezogen.
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