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19.02.20, 09:56
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Grundrente beschlossen. Wer profitiert davon?
Zitat:
Das Bundeskabinett hat nach monatelangem Streit die Grundrente beschlossen. Wie wird der Anspruch geprüft? Wie wird sie beantragt und wo liegen die Einkommensgrenzen? Ein Überblick über die Details.
Was ist eigentlich die Grundrente?
Wer gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als die Grundsicherung - das ist das Ziel der Grundrente. Sie soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren - vor allem Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden - bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.
Wie sind die Einkommensgrenzen?
Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.
Wie wird geprüft, wer Anspruch auf die Grundrente hat?
Die Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl sie ein Auskommen aus anderen Quellen haben. So wird das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.
Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.
Wie soll die Grundrente berechnet werden?
Das Verfahren ist kompliziert. In die Berechnung fließen nur Zeiten mit Beiträgen ein, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2593 Euro brutto.
Wie funktioniert die Berechnung konkret?
Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens aber auf 0,8 Punkte. Dann wird der Wert wieder verringert, um 12,5 Prozent. Die so erreichte Verringerung des Zuschlags bewirkt, dass mehr Beitrag mehr Gesamtrente bringt.
Was bedeutet das bei einer Rente von rund 750 Euro?
Das ist unterschiedlich - zwei Beispiele:
Beispiel 1 - eine Sekretärin im Westen mit 38 Versicherungsjahren und zwei Kindern: Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro - der Grundrentenzuschlag 75 Euro.
Beispiel 2 - eine Verkäuferin in Dresden mit 39 Arbeitsjahren und 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte bekommt 746 Euro Rente - und 195 Euro Zuschlag.
Was kosten die Maßnahmen ?
Im Jahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Die Finanzierung der Grundrente soll aus Steuermitteln erfolgen. Wie das Geld dort aufgebracht wird, ist noch unklar. Vorgesehen ist eine neue Finanztransaktionssteuer auf Börsengeschäfte. Die Union fordert allerdings einen neuen Vorschlag zur Finanzierung der Grundrente, da unklar ist, ob es zum 1. Januar 2021 eine Finanzmarkttransaktionssteuer gibt.
Wie wird sie beantragt?
Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch klappen. Die Rentenversicherung bekommt trotzdem viel zu tun. So sollen etwa 640 Beschäftige ein Jahr lang brauchen, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. 650 Beschäftigte sollen bei Bestandsrentnern ausländische Einkommen prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Vorgesehen sind auch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten.
Was ist im Gesetzespaket noch enthalten?
Eine Unterstützung erhalten jene, die zu wenig für Grundrente verdient haben: Wer 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient hat und Grundsicherung braucht, soll einen Freibetrag in der Grundsicherung von zunächst maximal 216 Euro erhalten. Außerdem soll zum Schutz bei steigenden Mietkosten verhindert werden, dass die Grundrente voll beim Wohngeld angerechnet wird - auch dieser Freibetrag soll maximal 216 Euro betragen. Die Gesamtkosten für den Bund für das Gesetzpaket sollen auf 1,9 Milliarden Euro 2025 steigen.
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19.02.20, 14:47
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#2
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 394
Bedankt: 518
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Hätten wir als Solidargemeinschaft ein Rentensystem (angelehnt an Schweiz), dann bräuchte es diese ganzen Diskussionen über Grundrente, Punkte, Erwerbsjahre nicht.
Es ist schon furchtbar, dass Renten Prozentual erhöht werden. Heißt, wenn es eine Rentenerhöhung von 10% gibt (was schon absolut utopisch ist), bekommt aus obigem Beispiel 1: 75 Euro zusätzlich. Jemand mit 2970 Euro Rente aber fast 300 Euro zusätzlich. Wem ist mehr geholfen? Warum erhalten die Renter nicht eine pauschale Erhöhung?
Aber so ist das. Komplizierte Rentenformeln, Gesetzesentwürfe in Richtung privater Finanz-und Versicherungsunternehmen.
Frei nach Volker Pispers: Alle sollen ab dem 18. Lebensjahr einzahlen. Aus allen Einkünften. Ohne Beitragsbemessungsgrenze.
Und jemand, der nach 35 Arbeitsjahren harter Arbeit körperlich und gesundheitlich am Ende ist, sollte dafür nicht bestraft werden.
Und jemand, der nach 45 Arbeitsjahren noch Bock hat weiterzuarbeiten, dem sollte man das auch nicht verkomplizieren.
Aber erst, wenn alle einzahlen, funktioniert das System.
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