Zitat:
Der Handel mit im Internet rechtswidrig erlangten Daten - wie beispielsweise Kreditkartennummern und E-Mail-Passwörtern - soll zukünftig strafbar sein. Dafür müsste ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
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ich bin ja kein rechtsexperte aber IMHO ist das doch alles durch die paragraphen 202c StGB(hackerparagraph) ,263a StGB (computerbetrug), 266b StGB (missbrauch von scheck- und kreditkarten) bereits abgedeckt.
ich lasse mich aber von den forumsinternen rechtsexperten gerne eines besseren belehren
für mich üben sich der gute herr friedrich und seine entourage zum jahresende mal wieder in populismus und fangen bei ihrer technisch und juristisch unversierten wählerschaft ein paar stimmen.
das IT-sicherheitsgesetz, naja, ich persönlich halte es für bullshit. bekanntermassen arbeiten unsere gesetzgeber ja nicht gerade schnell an neuen gesetzen bzw der nachbesserung bestehender wenn es nicht darum geht die eigene macht zu erhalten/erweitern bzw sich die taschen zu füllen. bei der geschwindigkeit mit der cyberkriminelle an der umgehung bestehender sicherheitssysteme arbeiten ist es unmöglich verbindliche richtlinien für provider und betreiber zu erstellen die dem jeweils aktuellen technischen stand angepasst sind ohne sie so schwammig zu gestalten das sie jeglicher rechststaatlichkeit entbehren.
eine regelung für offenes wlan wäre aber ne tolle sache, ich wage allerdings zu bezweifeln das da ein praktisch anwendbarer vorschlag ausgerechnet aus dem umfeld der CSU kommt.