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myGully |
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11.05.16, 19:13
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#1
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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Ende der Störerhaftung: Kann jetzt jeder sein WLAN für alle öffnen?
Zitat:
Union und SPD wollen endlich die Störerhaftung abschaffen. Ist das wirklich der Durchbruch für öffentliches WLAN in Deutschland? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Jetzt jubeln sie plötzlich alle, quer durch die Lager: Da ist CSU-Politikerin Dorothee Bär, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die mitteilt: "Gut, dass dieses Störerhaftungsdingsbums endlich weg ist" . Etwas formeller klingt es beim Tech-Branchenverband Bitkom: Nun sei der "Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen."
Der Tenor ist überall derselbe. Die Nachricht, dass sich Union und SPD nach monatelangem Gerangel doch noch auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt haben, erntet Applaus. Nur die Opposition kann sich naturgemäß den Hinweis nicht verkneifen, dass man die Abschaffung sowieso schon seit Jahren fordert.
Und jetzt? Was folgt aus der Einigung in Berlin? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Ganz grundlegend: Was ist die Störerhaftung überhaupt?
Knapp gesagt: Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 gilt in Deutschland das Prinzip, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots für mögliche Vergehen seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann, selbst wenn er von den Verstößen gar nichts wusste. Das gilt etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, riskiert also mindestens eine Abmahnung.
Warum ist die Störerhaftung so ungeliebt?
Mit ihrer Etablierung bot sich ein Geschäftsfeld für Abmahnanwälte - also Juristen, die Anschlussinhaber mit kostenpflichtigen Abmahnungen überzogen, ohne genau nachweisen zu müssen, wer über deren Anschluss eine illegale Kopie heruntergeladen hat. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern. Immer wieder scheitern Initiativen, offene Hotspots einzurichten, an rechtlichen Bedenken: Das gilt für öffentliche Verwaltung in Gemeinden und Städten ebenso wie für die Freifunk-Bewegung, also jene Aktivisten, die gemeinnützig Orte mit WLAN versorgen wollen, etwa in Flüchtlingsheimen oder auf öffentlichen Plätzen.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Wer sein WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr Gefahr laufen, wegen des Surfverhaltens anderer Nutzer abgemahnt zu werden. Was für Internetprovider wie Telekom oder Vodafone bereits gilt, soll nun für alle gelten: auch für Bürger und für sogenannte nebengewerbliche Anbieter, etwa den Café-Betreiber, der seinen Kunden ein WLAN anbietet. Ursprünglich wollte die Bundesregierung nur ein bisschen am Prinzip der Störerhaftung rütteln. Um nicht haftbar zu sein, sollten private Anbieter ihr WLAN mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Diese Regelung soll nun wegfallen. Damit ist der Weg für tatsächlich offene Hotspots frei.
Sind private Anbieter jetzt überhaupt nicht mehr haftbar?
Nicht ganz. In besonders schweren Fällen können Gerichte Internetanbieter dazu verdonnern, Nutzer aus dem Netz auszusperren, etwa wenn ein systematischer Missbrauch deutlich wird und die Täter nicht zu ermitteln sind. Solch eine Verpflichtung zur Unterlassung, die schon jetzt die großen Anbieter betrifft, könnte auch für andere gelten, die ein WLAN zur Verfügung stellen - betont die CDU.
Was hat zum Sinneswandel in der Bundesregierung geführt?
Die Kritik verdichtete sich, als Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im vergangenen Jahr den ersten Gesetzentwurf vorlegte: Von allen Seiten wurde auf Änderungen gedrungen, vom Bundesrat ebenso wie von den Fachpolitikern, vom Einzelhandel wie von Internetaktivisten.
Dazu kommt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort hatte der Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in Bayern (und Piraten-Politiker) geklagt, weil er abgemahnt wurde. Über sein frei zugängliches WLAN-Netz war ein Album der Gruppe "Wir sind Helden" zum kostenlosen Download angeboten wurde. Der Generalanwalt des EuGH ließ in seinem Plädoyer kaum Zweifel daran, dass er den Ladenbetreiber nicht haftbar gemacht werden könne.
So dürfte auch bald das Urteil des Gerichts lauten, und die Peinlichkeit, dass erst der EuGH die Störerhaftung kassiert, wollte sich die Bundesregierung ersparen. Zuletzt wurden die Befürworter der Störerhaftung in den eigenen Reihen, im CDU-geführten Innenministerium wie in Gabriels Wirtschaftsministerium, immer unsichtbarer. Kürzlich mahnte dann die Kanzlerin höchstselbst zur Eile bei der Beerdigung dieser ungeliebten Regelung.
Und ab wann gilt das Ganze?
Nach dem Willen der beteiligten Fachpolitiker soll es jetzt ganz schnell gehen: Die Änderungen am Gesetzentwurf sollen in der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses beschlossen werden, erst dann herrscht auch wirklich Klarheit über alle Details. Wenn der Bundestag das Gesetz noch in diesem Monat beschließt, könnte schon ab dem Herbst für WLAN-Betreiber, egal ob privat oder gewerblich, mehr Rechtssicherheit herrschen.
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Quelle:
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Man glaubts garnicht, wenn mans heute nicht überall gehört und gesehen hätte: Störerhaftung fällt weg.
könnte vielleicht das comeback von torrent und co bedeuten
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11.05.16, 19:27
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.944
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Die Union und die SPD beschliessen was. Soso.
Da frag ich doch mal gleich die Kompetenteren: Wo ist der Haken???
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nolte:
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11.05.16, 19:40
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#3
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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Zitat:
Zitat von nolte
Die Union und die SPD beschliessen was. Soso.
Da frag ich doch mal gleich die Kompetenteren: Wo ist der Haken???
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ja, ich habe auch angst
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11.05.16, 19:56
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 611
Bedankt: 475
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Na wahrscheinlich die Aufgabe jeglicher Privatsphäre im Internet, zumindest das kleine bisschen dass wir da noch haben.
Und plötzlich unerwartet erhöhte Betriebskosten bei allen Internetanbietern, die dann auf die Kunden abgewälzt wird, etc. etc. ;P
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11.05.16, 20:25
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#5
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.943
Bedankt: 7.972
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Dank Vorratsspeicherung kann man davon ausgehen, das nun pauschal alle kassiert werden, über die ein offenes Netz läuft.
Schlussendlich war das schon immer der Haken: Du öffnest dein Netz, jemand fremdes logt sich ein, zieht sich z.b. KiPo und du bist dann erstmal im ars... Dann wird dein system mitgenommem und unabhängig vom Ergebnis ist der ruf in der Nachbarschaft dahin.
War ne gute reihenfolge.. Erst daten speichern, dann vermeintlich das netz öffnen. Am ende dann die Nutzung der daten gür die eigenen Interessen.
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Urlaubsmodus
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11.05.16, 21:11
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
@Mokgor Wie hat die Störerhaftung Deine Privatsphäre bisher geschützt? Wie soll das Ende der Störerhaftung zu höheren Betriebskosten führen? Hast Du Erfahrungen das es in den Ländern in denen es die Störerhaftung nicht mehr gibt oder noch nie gab zu solchen Effekten gekommen ist? Hätte man deiner Meinung nach die Störerhaftung bestehen lassen sollen?
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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14.05.16, 11:34
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.944
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Zitat:
...die Störerhaftung abzuschaffen ist gut und schon lange überfällig.
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Finde ich ebenfalls gut, aber bis jetzt ist noch gar nix in Sack und Tüten.
Erst mal sehen welche Schlupflöcher im fertigen Gesetzestext stehen. Es steht noch keineswegs fest, ob Betreiber offener Wlans von Abmahnungen verschont werden. Die Frage ist doch, ob die Haftungsfreistellung sich ausdrücklich auch auf Unterlassungsansprüche bezieht.
Wenn "die" Gesetze machen, ist von vornherein und prinzipiell Misstrauen angebracht!
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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14.05.16, 11:45
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 163
Bedankt: 98
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Eh - nö. Solange nicht geklärt wird, wie es mit Strafrechtlich Relevanten Material aussieht (130 STGB, 184 STGB oder 202 STGB, um nur ein paar zu nennen), werde ich mich hüten, mein WLAN zu öffnen.
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14.05.16, 19:30
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#9
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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Zitat:
Zitat von Desliny
Wenn die Politik nur schlechte Entscheidungen treffen würde, ...
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hat hier niemand behauptet, das die politik nur schlechte entscheidungen treffen würde. zumindestens les ich hier im thread nix raus.
wolltest das nur loswerden oder was ist das problem
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20.05.16, 07:50
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.944
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Und hier isser, der Haken:
Zitat:
Tatsächlich wollen SPD und Union die Funknetzbetreiber lediglich mit klassischen Zugangsprovidern wie Vodafone und Telekom gleichgestellen. Das bedeutet, dass die WLAN-Betreiber für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer zwar nicht mehr auf Schadensersatz, wohl aber weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Gerade diese Unterlassungsansprüche sind aber die Grundlage für die kostspieligen Abmahnungen, die bis heute dazu führen, dass Betreiber ihre Funknetze nicht für die Allgemeinheit öffnen.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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20.05.16, 09:07
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
ich bin mir nicht ganz sicher. Aber ist es nicht so, dass eine Abmahnung genau der Person zugestellt werden muss, die den Verstoss begangen hat?
Die finden also heraus, das von der IP X jemand einen Film illegal heruntergeladen hat. Dann besorgen sie sich den Namen des Anschlussinhabers und mahnen ihn ab. Aber der beruft sich auf sein offenes WLAN und gibt an, das er nicht weiss, wer da was runtergeladen hat. Das sollte doch eigentlich reichen.
Und wenn ich mir den Eröffnungspost dieses Threads so durchlese, steht das da auch so drin. Zitat "Wer sein WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr Gefahr laufen, wegen des Surfverhaltens anderer Nutzer abgemahnt zu werden. Was für Internetprovider wie Telekom oder Vodafone bereits gilt, soll nun für alle gelten"
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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20.05.16, 14:01
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#12
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Das sollte doch eigentlich reichen.
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reicht auch
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