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			06.05.25, 10:37
			
			
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			 AZOR AHAI 
			
			
			
				
			
			
				 
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				Friedrich Merz scheitert im ersten Wahlgang
			 
			 
			
		
		
		
			
			
	Zitat: 
	
	
		
			
				Paukenschlag bei Kanzlerwahl 
Friedrich Merz scheitert im ersten Wahlgang 
Aktualisiert am 06.05.2025 - 10:24 Uhr 
 
Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang nicht als Bundeskanzler gewählt worden. Der CDU-Chef verfehlte die benötigte Mehrheit denkbar knapp. 
 
Ein Debakel für Friedrich Merz: Der Bundestag hat den CDU-Chef im ersten Wahlgang nicht zum Bundeskanzler gewählt. In geheimer Abstimmung erhielt Merz 310 Ja-Stimmen von den Abgeordneten – und damit sechs Stimmen weniger als die benötigte Kanzlermehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. 
 
Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert. 
 
Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen." 
 
Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen 
 
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein. 
 
Schafft das niemand, werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Dann reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält." 
 
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.
			
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puh... 
damit rechnete olle Friedrich nicht... 
Ein Schuss vor den Bug allererster Güte, denn das scheinbar erwartete Vertrauen ist um sechs Stimmen (eigentlich achtzehn) nicht erfüllt. 
Sollte er es beim zweiten Wahlgang (hoffentlich nicht mehr) dann doch schaffen, weiss er, dass das Regieren kein Selbstläufer wird.
		  
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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