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-   -   [Recht & Politik] Cannabislegalisierung: Bundestag stimmt für teilweise Legalisierung von Cannabis (https://mygully.com/showthread.php?t=7682978)

Melvin van Horne 26.02.24 23:55

Moin,

Zitat:

Zitat von brakal1 (Beitrag 49856822)
das Finanzamt

gemeinnützige Vereine sind verpflichtet ....

In Vorbereitung unseres Fachkollegs gehe ich also zu "Fritzens Dampferclub" und lasse mir ein paar Gramm zum Selbstkostenpreis von 39,68 € aushändigen. Ich reiche einen Fuffi über den Tisch und verlasse nach den Formalitäten beseelt von Vorfreude den Raum. Ich freue mich so derartig, dass ich vor lauter Aufregung das Wechselgeld auf dem Tisch liegenlasse.

Wie konnte das nur passieren? Wird dieser Fehler Folgen haben? Wie kann ich belegen das die 10.32 € in Fritzens Hosentasche mein Wechselgeld sind ? Das Kassenbuch ist keine Hilfe. Da stehen 39,68 € drin. Die Ware ist unglücklicherweise auch schon teilweise verbrannt. War das überhaupt so viel wie das Kassenbuch sagt? War es mehr? Weniger? Wird eine Tiefenprüfung Erfolg haben? Werden wir ohne einen Einsatz der [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] auskommen?

Spaß beiseite.

Auch ohne das Gesetz fanden fast keine halbwegs wirksamen Maßnahmen gegen den Cannabiskonsum statt. Ich habe in mit ein paar Freunden in Berlin in einer Kneipe gestanden die eine Sportzigarette haben kreisen lassen. Als ein Polizist zur Tür reinkam hat mich als Mann vons Dorf fast der Schlag getroffen. Ich habe mich schon im Knast gesehen und meinem Kumpel in Panik "Achtung! die Bullen!" zugeflüstert.

Der hat nicht reagiert. Es war ohnehin zu spät. Der Polizist ist zwischen uns durchgegangen um sich am Tresen nach dem Fahrer eines Autos zu erkundigen, dass in der Kurve geparkt war. Das sollte da weg. Wenn der besser sehen konnte als Stevie Wonder und besser riechen als Micheael Jackson muss der mitbekommen haben, was da abgeht. Und es hat ihn einen Scheiss interessiert. Alle in der Kneipe ausgenommen natürlich die Provinzwurst wussten das und haben sich auf meine Kosten königlich amüsiert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man allzu scharf auf die Clubs gucken wird. Wie auch? Wieviel Ertrag haben die? Es gibt gute "Gärtner" und schlechte. Es gibt gute Pflanzen und nicht so gute. Manches raucht man selbst, etwas gibt man ab. Wer will da was prüfen?

Meiner Meinung nach ist diese ganze Clubgeschichte nur ein Feigenblatt um nicht zu sagen "macht doch was ihr wollt". Man hat sich die Möglichkeit gelassen steuernd eingreifen zu können. Aber wenn alles etwas im Rahmen bleibt, wird da kaum was passieen.

kendon 27.02.24 07:46

Zitat:

Zitat von brakal1 (Beitrag 49856700)
das ist das aktuellste

Nein, abgestimmt wurde [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...].

Seite 45, §25 (2) und (3) entfällt.

Tassenkuchen 27.02.24 07:48

Zitat:

Zitat von brakal1 (Beitrag 49856700)
§ 25
Selbstkostendeckung


(2) Anbauvereinigungen dürfen für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder neben den satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen oder laufenden Beiträgen nach § 24 keine Entgelte verlangen.


[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Löblich, dass du nach der Originalquelle gesucht hast aber du verweist wie erwähnt auf einen alten Entwurf, was im Übrigen auch aus dem Datum des Dokumentes zu entnehmen ist. Die unentgeltliche Abgabe ist im verabschiedeten Gesetz nicht mehr vorgeschrieben.

kendon 27.02.24 07:52

Zitat:

Zitat von Tassenkuchen (Beitrag 49856179)
Was das Gesetz aber nicht gestattet, ist eine übermäßige Geruchsbelästigung durch Cannabis.

Nur der Vollständigkeit halber: das wurde aus dem Cannabisgesetz wieder gestrichen, weil es bereits im BGB geregelt bzw. verboten ist:
Zitat:

Durch die explizite Normierung des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots in § 10 Absatz 2 KCanG sollte
unterstrichen werden, dass insbesondere unzumutbare Geruchsbelästigungen, die durch den privaten Eigenanbau
von Cannabispflanzen für die Nachbarschaft entstehen können, zu vermeiden sind. Dieses Regelungsziel ist bereits
von den §§ 906, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dem aus dem allgemeinen Grundsatz von
Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgenden Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Nachbarschaftsverhältnissen
umfasst. § 10 Absatz 2 KCanG soll daher aufgehoben werden. Damit wird auch vermieden, dass sich
widersprechende Auslegungen und Rechtsprechung zu § 10 Absatz 2 KCanG und den nachbarschützenden Normen
im BGB herausbilden, obwohl das identische Regelungsziel intendiert ist.

ziesell 27.02.24 08:11

Zitat:

Zitat von Tassenkuchen (Beitrag 49856179)
Gerade für Cannabispatienten ändert sich ab dem 01.04.2024 enorm vieles.
Da Cannabis nicht mehr im BtmG enthalten sein wird, entfällt die Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle, Cannabis wird zum einfachen Medikament auf Rezept. Dein Hausarzt wird dir deutlich leichter Cannabis verschreiben können als bisher und du wirst im Kontakt mit der Staatsgewalt weniger Repressionen fürchten müssen. Bitte setze dich näher mit dem CanG auseinander, da du wirklich überhaupt keine Ahnung von irgendetwas zu haben scheinst.

Die Gebühr in der Apotheke fällt weg, das hab ich tatsächlich vergessen, aber sonst ändert sich für mich persönlich nichts.

Lies nochmal, für mich als Patient ändert sich nichts!

ich muss mich auch nicht perfekt in das Gesetz einlesen, hab auch nie behauptet ich bin der Pro in dem Thema CanG, ich hab behauptet ich kenne mich als Patient mit Cannabis sehr gut aus, das sind wie ich finde 2 paar Schuhe ;)

Hätte ich deiner Meinung nach weil ich Patient bin, alles raus schreiben sollen was sich für Patienten ändert?

Das machen die Patienten schon auf ihren eigenen Foren.


bezüglich dem Schwarzmarkt Handel beziehe ich meine Infos aus Darknet Foren, Darknet Markets, Reddits, und Telegram.

Nur bei der Aussage zu Kanada muss ich mich korrigieren, der Schwarzmarkt Handel im Land selber ist zurück gegangen, dafür wird jetzt mehr in die USA exportiert und per Post versendet.

brakal1 27.02.24 09:38

Zitat:

Zitat von Tassenkuchen (Beitrag 49859377)
. Die unentgeltliche Abgabe ist im verabschiedeten Gesetz nicht mehr vorgeschrieben.

auch wenn ich doch nicht up to Date war, wo steht bitte im endgültigen Gesetz das die entgeltliche Abgabe erlaubt ist?


nein § 2 sagt eindeutig, das es weiterhin verboten ist , Handel mit Cannabis zu betreiben

sobald man Wirtschaftsgüter, in dem Fall Cannabis , entgeltlich weitergibt, besteht ein Handel ^^

laut Gesetz legen Anbauvereine die Mitgliedsbeiträge fest und diese sind von den Mitgliedern zu zahlen, laut Gesetz sind Erstattungskosten für das Vermehrungsmaterial was an anderen Anbauvereinen und Nichtmitglieder weiter gegeben wird, von den Empfängern zu zahlen

mehr steht da nicht

desweiteren steht im Gesetz, das Mitglieder aktiv mitzuwirken haben, das heißt auf deutsch, entweder geben sie ihren Samen dort ab und man bekommt deren Ertrag oder man zieht selbst in diesem Verein die Pflanze auf

kendon 27.02.24 14:10

Paragraph verwechselt

nolte 27.02.24 15:57

Ab April darf ich mir also eine Pflanze in die Bude stellen.
Frage eines Ahnungslosen: Wo bekomme ich die Samen her?
Baumarkt? Gärtnerei? Schwarzmarkt?

Tassenkuchen 27.02.24 17:22

Zitat:

Zitat von nolte (Beitrag 49861734)
Ab April darf ich mir also eine Pflanze in die Bude stellen.
Frage eines Ahnungslosen: Wo bekomme ich die Samen her?
Baumarkt? Gärtnerei? Schwarzmarkt?

Internet, kennste? ;)

Zitat:

Cannabis sativa L. sowie das enthaltene Cannabinoid ?9-Tetrahydrocannabinol (?9-THC) unterliegen den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Anlage I zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Diese sind ebenso wie das Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel nach Anlage I eingestuft. Laut Anlage I des BtMG, unter der Position „Cannabis“, Buchstabe a sind Samen von Cannabis, die in der Regel keine Cannabinoide enthalten, von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...].

Wenn du dir heute Samen bestellst zum Zweck, sie ab dem 01.04.2024 erlaubt anzubauen, wird man dir rechtlich keinen Strick mehr daraus drehen können, da das Cannabisgesetz bereits vom Bundestag angenommen wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet noch die Entscheidung im Bundesrat ab. Allerdings könnte man vor dem 01.04.2024 durchaus die Strafverfolgungsbehörden aka Polizei/Zoll auf sich aufmerksam machen.

Meine (bescheidene) Empfehlung: abwarten bis das Gesetz auch tatsächlich in Kraft getreten ist, dann aus Österreich oder Spanien bestellen, denn in beiden Ländern ist der Handel mit Samen legal. Geduldige besorgen sich das Saatgut zu einem noch späteren Zeitpunkt aus einem deutschen CSC, wofür man afaik auch nicht Mitglied sein muss.

nolte 27.02.24 23:19

Ahja, danke Tassenkuchen.
Will mich nicht damit betäuben (ischwöre), hätte nur gern eine weitere ästhetisch schöne Pflanze in der Wohnung.

Holgi55 01.03.24 13:40

@nolte ich geb Dir gerne Links zu Samenshops die einen guten Ruf haben.

Was mich echt freut is das ich ab 1.4 kein Krimineller bin und das ist was zählt!
Schlimm sind die Zeiten wo man für nen Gramm Weed oder Hasch als das Böse angesehen wurde.

mati108 22.03.24 11:40

Der Bundesrat gibt grünes Licht bei der Teil-Legalisierung von Cannabis. Ab 1. April gilt dann das neue Gesetz. Endlich wird das entkriminalisiert. Meine Generation hat soviel unter dem Gesetz gelitten. Soviele sind immer wieder im Knast gelandet, konnten keine Berufsausbildung machen. Viele haben sich irgendwann umgebracht. Furchtbare Zeiten liegen hinter uns. Ich hoffe in dieser Angelegenheit wird wird für viele das Leben nun legaler und gerechter zugehen. Vor allem diese ewige Ängste und Paranoia fallen dann weg, das hat auch viele in den Wahnsinn und in die Kopfwerkstatt getrieben.

Uwe Farz 22.03.24 21:22

Der Postillon erklärt, was sich zum 1. April ändert:

Zitat:

Überblick zur Cannabis-Legalisierung: Das gilt ab 1. April

https://blogger.googleusercontent.co...1506062354.jpg
Es ist ein historischer Schritt: Cannabis wird in Deutschland am 1. April entkriminalisiert. Doch was genau kommt damit eigentlich auf uns zu? Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick zur Cannabis-Teillegalisierung:


Entkriminalisierung: In Deutschland soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei bleiben. Analog sollen auch die Grenzwerte für Alkoholbesitz angepasst werden. Erwachsene dürfen künftig maximal 4 Kästen Bier oder 10 Flaschen Wein oder 4 Flaschen Schnaps besitzen.

Eigenanbau: Künftig soll es allen Personen ab 18 Jahren erlaubt sein, bis zu drei Cannabispflanzen anzubauen. Einzige Ausnahme: Cem Özdemir darf vier Pflanzen haben. So steht es im Gesetzesentwurf.

Grenzwerte: Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 10 Prozent betragen. Um sicherzustellen, dass dieser Grenzwert nicht überschritten wird, müssen Polizisten, wenn sie Personen mit einem Joint aufgreifen, sofort einen tiefen Zug auf Lunge rauchen. Sind sie danach angenehm breit, ist alles in Ordnung. Halluzinieren die Polizisten oder bekommen Herzrasen, werden ohnmächtig oder erbrechen sich, droht dem Jointbesitzer eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro – sofern sich die Beamten danach noch an irgendetwas erinnern können.

Betäubungsmittelgesetz: Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Dadurch verliert es seine sedierende Wirkung und macht künftig ähnlich wie Kaffee eher munter.

Konsum: Werden Joints in größeren Gruppen geraucht, so müssen sie stets im Uhrzeigersinn weitergereicht werden. Um Streit zu vermeiden, darf jede Person exakt dreimal ziehen, bevor sie weitergibt. In seltenen Ausnahmefällen kann auch eine Runde gegen den Uhrzeigersinn durchgeführt werden (sogenannte "Jockelrunde"). Diese muss jedoch vor dem Anzünden des Joints für alle Beteiligten laut hörbar durch den Ausruf "Jockelrunde!" angekündigt werden.

Werbeverbot: Trotz der Teillegalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Dadurch entgehen uns leider Slogans wie "Edelweed von Breitmann – macht einfach breit, Mann!", "MJ Spliff: Nur fliegen ist schöner", "Hol dir Genießer-Bubatz von Bongmaster" oder "Ich kiffe nur die Königsmelange von Naturgras. Natürlich Bio.".

Arbeitslose Dealer: Durch die Cannabis-Legalisierung verlieren langfristig schätzungsweise 200.000 Dealer deutschlandweit ihren Job. Für sie soll eine Auffanggesellschaft gegründet werden, die sie mit Überbrückungsgeldern und Weiterbildungsangeboten unterstützt. Dealer über 60 dürfen sofort abschlagsfrei in Rente gehen.

Verkehr: Cannabis am Steuer bleibt selbstverständlich weiterhin verboten, da der Jointstummel in der Hand zu sehr vom Verkehr ablenkt. Erlaubt ist Kiffen während der Fahrt daher nur unter Verwendung einer sogenannten Freirauchanlage.

Anbauvereinigungen: Wer privat kein Cannabis anbauen will oder so ein miserabler Gärtner ist, dass er es nicht kann, hat die Möglichkeit, Mitglied in einer Anbauvereinigung zu werden. Hier soll man sich laut dem Plan der Regierung so lange mit der deutschen Bürokratie herumschlagen, bis einem die Lust am Kiffen von alleine vergeht.

Gefahren: Viele Mediziner fürchten, dass sich durch die Legalisierung die Zahl der Cannabis-Todesopfer verdreifachen könnte. Von derzeit 0 auf 0.

Abstandsregelungen: Um den Jugendschutz zu gewährleisten, müssen beim Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit Sicherheitsabstände von mindestens 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, ganzjährig buchbaren Hochzeitsräumlichkeiten, halbtags beheizten Whirlpools, behelfsmäßigen Bushaltestellen, Trutzburgen und Tapas-Bars eingehalten werden. Ersten Berechnungen zufolge gibt es somit in Deutschland nur noch einen rund zwei Quadratmeter großen Fleck in der Nähe von Kassel, auf dem sich dann alle Kiffer des Landes treffen dürften.

Volksfest: Der Freistaat Bayern hat pünktlich zur Legalisierung ein eigenes Volksfest mit Blasmusik, Trachten und riesigen Kiffzelten aufzubieten. Arbeitstitel sind derzeit "Kifftoberfest", "Cannapalooza" oder "Bayern-Bubatz".

Amnestie: Auch die Behörden fangen ab 1. April an, Cannabis zu konsumieren, wodurch sie beginnen, allmählich so vergesslich zu werden, dass sie schließlich nicht mal mehr wissen, warum sie Kiffer überhaupt eingesperrt haben. Die darauf folgende Freilassung aller Kiffer nennt man folgerichtig Amnesie. Oder Amnestie? Die genaue Bezeichnung haben wir vergessen.

Einführungsdatum: Als Tag der Einführung hat die Ampelkoalition den 1. April 2024 gewählt. Dieses Datum sorgt bis heute dafür, dass seit Jahrzehnten kriminalisierte Kiffer der Politik nicht trauen, weil sie mindestens bis Ablauf dieses Tages fürchten, dass Karl Lauterbach das Ganze in letzter Sekunde doch noch zum Aprilscherz erklärt und alle auslacht.

Quelle:[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Holgi55 22.03.24 23:40

Auch wenn es jetzt ab 1.4 sohalbwegs legal ist mach ich noch keine Freudensprünge.
Da ist noch sehr viel noch nicht geklärt.
Ich tendiere eher zu nen Social Club als zu Home Grow.
Und bei den Clubs istt noch zuviel unklar.
Ich beobachte zig Seiten und bemerke einen Preisanstieg ohne Ende für Grow Equipment.
Klar je höher die Nachfrage schlägt sich das auf den Preis aus.
Jetzt werden ersmal alle absahnen wollen.

Aber trotz allem wird der 1.4 ein Feiertag werden!!!!!!

ziesell 25.03.24 09:43

auf [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] kann man schauen wo das Rauchen erlaubt ist, und wo nicht!

MunichEast 25.03.24 10:02

... obwohl es zuhause jedem frei steht. Das Gesetz formuliert hier die Öffentlichkeit.

Es hat lange gedauert und ich begrüße die Entkriminalisierung, es stand in keinem Verhältnis. Tatsächlich habe ich mir bei Hanf im Glück eine Club Karte besorgt. Das letzte mal war ... locker 30 Jahre her und mal nun anschauen das ganze.

peterhsv 26.03.24 19:00

Richtig und wichtig!

graschbaten 26.03.24 22:19

Alle die JAAAA schreien sollten sich das Gesetz al richtig anschauen! Wohnungsbesichtigung ohne Richterlichen Beschluß sage ich nur.

Kein Ding, legal, egal, scheißegal.....Hauptsache kiffen und betäubt durch die Welt gehen.

Komisch nur in welcher Zeit solch ein Gesetz kommt.

csesraven 26.03.24 22:51

gibt Leute denen täte kiffen vllt ganz gut. Dann platzt auch nicht 100 mal am Tag die Hutschnur, weil alle anderen ja so blöd sind ...

Melvin van Horne 27.03.24 20:56

Moin,

Zitat:

Zitat von graschbaten (Beitrag 50052369)
...Wohnungsbesichtigung ohne Richterlichen Beschluß sage ich nur.

Wo steht das?

MotherFocker 27.03.24 21:08

Zitat:

Zitat von Melvin van Horne (Beitrag 50058504)
Moin,
Wo steht das?

Im Prolog des Schwurblerhandbuches ^^

pauli8 27.03.24 21:41

Zitat:

Teil-Legalisierung

Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April

Berlin · Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf - und wurde jetzt enttäuscht.

27.03.2024 , 18:59 Uhr

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sps 28.03.24 10:18

Ist doch eh erstmal ne "Testphase", vlt. wirds am Ende doch nichts mit dem Gesetz oder es wird komplett anders gehandhabt, wie auch immer...erstmal abwarten und legal Tütchen rauchen, Spekulatius hilft nur dem Hunger.

Entkriminalisieren sollte man es so oder so und für die, die es brauchen sollte der zugang einfach gemacht werden, rede von den Kranken denen es hilft, nicht von Süchtigen wie mir...:D :p


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