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Ungelesen 28.12.13, 09:00   #3
robertlistig
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Sone Shit.. Internet und netzsperren das verstösst doch gegen das Grundgesetz !

Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – in unzulässiger Weise diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.



Da muss sich nur einer finden der die verklagt !
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