Sone Shit.. Internet und netzsperren das verstösst doch gegen das Grundgesetz !
Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – in unzulässiger Weise diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.
Da muss sich nur einer finden der die verklagt !