Thema: [Other] Berliner U-Bahn-Attacke
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Ungelesen 18.02.11, 09:29   #30
Morninghammer
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Das Recht gibt es, ja. Wenn jemand bei ner Straftat erwischt wird, darf man ihn festhalten bis die Polizei kommt. (=hier festbinden mit Kabelbinder)
Da hier der eigentliche Täter aber anscheinend ohne irgendwas davongekommen ist, lag keine Straftat vor, somit durfte er nicht festgehalten werden.
Wenn Homer32 also wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, wird er logischerweise auch wegen Freiheitsberaubung verurteilt.
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