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Ungelesen 20.04.18, 08:10   #8
parlheinz
Süchtiger
 
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@ Danimalta

Was du da aus Zeiten der UdSSR beschrieben hast, ist Missbrauch der übelsten Sorte. Auch zu DDR-Zeiten gab es übrigens eine Zusammenarbeit von Stasi und Psychiatrie, inkusive Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht bei Weitergabe von Informationen usw., völlig inakzeptabel und aus einer Zeit stammend, die glücklicherweise vorbei ist. Zieht man daraus die Lehren, dann muss ein aktuelles Gesetz Kontrollmechanismen mit sich bringen, die soetwas verhindern (hoffentlich).

Die von dir aufgeführten Punkte lesen sich tatsächlich nicht gut. Ich gehe davon aus, dass es Maßnahmen sind, die z.B. für den Suchtentzug von Bedeutung sind. In den Eräuterungen, Seite 52 findet man: "Durchsuchungen zielen vorrangig darauf ab, Drogen, Ausbruchswerkzeuge, Waffen oder als Waffen nutzbare Gegenstände zu finden."
Meine Meinung hierzu ist: wenn man es im Suchtentzug nicht schafft, die entsprechenden Drogen aus der Klinik rauszuhalten, kann man den Laden echt zuklappen.

Ich habe übrigens Kapitel 1, Art. 5 so verstanden, dass für eine Unterbringung eines Patienten nach diesem Gesetz schon Hürden bestehen, die nur überwindbar sind, wenn es unausweichliche Gründe für eine solche Maßnahme gibt. Nur, wenn es keine weniger einschneidende Möglichkeiten gibt, nur zum Zwecke einer Therapie oder Gefahrenabwehr, nur zeitlich begrenzt, nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist ...

Wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, dann sollten die von Dir aufgeführten Punkte für die Behandlung einer Depression keine Relevanz haben. Anderenfalls wäre das dann tatsächlich "krank".
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