Den Gesetzentwurf vom 10.04.2018 kann man sich übrigens hier ansehen:
https://www.bayern.landtag.de/www/El...0000014418.pdf
Wenn man die Kritiken zum Gesetz liest, sollte man sich das ebenfalls zu Gemüte führen. Am 24. April wird es eine erste Expertenanhörung im Landtag geben und dann ist es möglich, dass Änderungen erfolgen.
Trotzdem bin ich erstaunt, dass die SZ einen Artikel verfasst und daraufhin werden von den Lesern Thesen übernommen, als wollte man in Bayern psychisch Kranken in Zukunft eine ganze Reihe ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte aberkennen. Glaubt denn wirklich jemand so einen Unsinn, dass Bayern psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
will ??