Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
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Man muss wissen, dass eine Depression keine Modeerscheinung ist, sondern eine schlimme psychiatrische Erkrankung. Es gibt eine eindeutige Symptomatik, die ein Facharzt für Psychiatrie kennen und erkennen muss; besonders schlimm ist, dass betroffene Patienten bei einer schweren Depression suizidgefährdet sind. Diese Patienten sind für eine gewisse Zeit (auch in der Anfangsphase der Behandlung) schutzbedürftig. Und genau hierfür haben diese Patienten kein Verständnis, denn sie haben anderes im Sinn. Sie zu schützen ist für den Arzt oberstes Gebot, schränkt aber ihre Freiheit ein. Die Rechtslage (in Deutschland) müsste diesbezüglich meines Erachtens tatsächlich geregelt werden.
Wer sich mit dem Thema beschäftigen möchte, dem sei gesagt, dass sich solche Erkrankungen in einer progressiven Entwicklung befinden und also ein zunehmendes Problem darstellen. Ich gehe davon aus, dass man das nicht einfach aussitzen kann. |
-Psychisch kranke Menschen werden im neuen "Hilfe-Gesetz" mit Gefährdern gleichgesetzt-
das erinnert mich irgendwie jetzt an den Fall in den 40er glaube ich in Amerika. Als den leuten jedes recht entzogen wurde und wie oben beschrieben , dann auch behandelt wurden. |
ich finde es krank!!! So kann man sich auch unliebsamer Menschen entledigen !
Ich hoffe das dass nicht durchkommt |
Jetzt wird auch klar, warum bei diversen Straftaten sofort der "psychisch kranke Täter" erwähnt wurde. So sensibilisiert man die Öffentlichkeit, fokussiert sie, um danach mit der angeblichen Lösung um die Ecke zu kommen. Wirklich teuflisch.
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Den Gesetzentwurf vom 10.04.2018 kann man sich übrigens hier ansehen:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Wenn man die Kritiken zum Gesetz liest, sollte man sich das ebenfalls zu Gemüte führen. Am 24. April wird es eine erste Expertenanhörung im Landtag geben und dann ist es möglich, dass Änderungen erfolgen. Trotzdem bin ich erstaunt, dass die SZ einen Artikel verfasst und daraufhin werden von den Lesern Thesen übernommen, als wollte man in Bayern psychisch Kranken in Zukunft eine ganze Reihe ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte aberkennen. Glaubt denn wirklich jemand so einen Unsinn, dass Bayern psychisch Kranke wie Straftäter behandeln will ?? |
Na GSD bin ich kein Bayer.
Ja, ich leide unter Depressionen, seit vielen, vielen Jahren. Mal sind sie besser, mal schlechter. Geh arbeiten, die meisten Leute bekommen davon nichts mit, weil es ein "Tabu" ist und ich mich zu verstellen weiß. Man hört immer wieder "ach die stellen sich doch alle nur dämlich an" usw. Die haben NULL Ahnung von dieser Krankheit. Hab mich selber Jahrelang dagegen "gewehrt", wollte es nicht wahrhaben, sowas gibts ja nicht. Bis ich eines Tages auf den Gleisen "wach" wurde (weiß bis heute nicht wie ich dort hingekommen bin) und den Zug auf mich zukommen sah, war nur noch 200-300m entfernt. Da wußte ich, ich brauch hilfe und hab sie seit dem in Anspruch genommen. Ist mir schwer gefallen, wird in Zukunft noch schwerer fallen für Betroffene, wenn "wir" jetzt sogar schon ins kriminelle Eck geschoben werden. Diese Vorgehensweise ist wirklich KRANK. |
@ Danimalta
Was du da aus Zeiten der UdSSR beschrieben hast, ist Missbrauch der übelsten Sorte. Auch zu DDR-Zeiten gab es übrigens eine Zusammenarbeit von Stasi und Psychiatrie, inkusive Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht bei Weitergabe von Informationen usw., völlig inakzeptabel und aus einer Zeit stammend, die glücklicherweise vorbei ist. Zieht man daraus die Lehren, dann muss ein aktuelles Gesetz Kontrollmechanismen mit sich bringen, die soetwas verhindern (hoffentlich). Die von dir aufgeführten Punkte lesen sich tatsächlich nicht gut. Ich gehe davon aus, dass es Maßnahmen sind, die z.B. für den Suchtentzug von Bedeutung sind. In den Eräuterungen, Seite 52 findet man: "Durchsuchungen zielen vorrangig darauf ab, Drogen, Ausbruchswerkzeuge, Waffen oder als Waffen nutzbare Gegenstände zu finden." Meine Meinung hierzu ist: wenn man es im Suchtentzug nicht schafft, die entsprechenden Drogen aus der Klinik rauszuhalten, kann man den Laden echt zuklappen. Ich habe übrigens Kapitel 1, Art. 5 so verstanden, dass für eine Unterbringung eines Patienten nach diesem Gesetz schon Hürden bestehen, die nur überwindbar sind, wenn es unausweichliche Gründe für eine solche Maßnahme gibt. Nur, wenn es keine weniger einschneidende Möglichkeiten gibt, nur zum Zwecke einer Therapie oder Gefahrenabwehr, nur zeitlich begrenzt, nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist ... Wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, dann sollten die von Dir aufgeführten Punkte für die Behandlung einer Depression keine Relevanz haben. Anderenfalls wäre das dann tatsächlich "krank". |
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Nun schauen wir mal, was da am Ende genau verabschiedet werden wird. |
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