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Baden-Württemberg für Asylkompromiss
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Mir bereitet das ein wenig Kopfweh. Da hätte ich nämlich noch ein paar Fragen bzw. Anmerkungen:
1) Wird über einen Asylantrag nach einigen Monaten positiv entschieden, dann ist der Asybewerber wieder residenzpflichtig, weil er als Hartz-IV-Empfänger verpflichtet ist, jederzeit erreichbar zu sein, oder gibt es dann 2-Klassen-Sozialhilfeempfänger? 2) Und was ist, wenn die Asylbewerber solchen Aufstand machen wie z.B. in der besetzten Schule in Berlin? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Wird dann schnell abgeschoben oder dürfen die Asylbewerber weiterhin die Gesetzgebung in der BRD ignorieren? 3) Werden sie Sozialämter oder von wo auch immer die Geldleistungen gezahlt werden sollen, eigentlich miteinander vernetzt? Damit die Leute nicht durch die gesamte Republik ziehen, da ja nach ein paar Monaten keine Residenzpflicht mehr, und bei mehreren Ämtern Geld kassieren? Wäre ja nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. |
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