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30.03.23, 12:52
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working behind bars
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Datenspeicherung bleibt unzulässig
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt unzulässig:
Zitat:
Datenspeicherung bleibt unzulässig
30.03.2023
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Donnerstag zur Vorratsdatenspeicherung eine Bestätigung der Kritik an der anlasslosen Sammlung elektronischer Daten, die vom DJV und anderen Medien- und Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren vorgebracht wird.
Die Karlsruher Richter haben mit dem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Datenspeicherung vom letzten Jahr als unzulässig zurückgewiesen, denn „grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf“, so das Gericht. Der EuGH hatte im September 2022 entschieden, dass die anlasslose Datenspeicherung in verschiedenen Punkten der Charta der Grundrechte in der EU widerspricht. „Damit wird bestätigt“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, „dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist.“ Die Bedenken des DJV und anderer Organisationen würden von den höchsten Gerichten geteilt.
Der DJV-Vorsitzende sieht in der Entscheidung auch eine Bestätigung des Informantenschutzes: „Wir Journalisten können unseren Kontaktpersonen und Tippgebern ein Stück Rechtssicherheit geben. Das ist essentiell für den Erhalt der Pressefreiheit in Deutschland.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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