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Ungelesen 14.11.12, 19:54   #1
johnhill3
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Standard Auftraggeber von "Facebook-Mord" müssen zwei Jahre in Haft

Zitat:
Brutal hatte im niederländischen Arnheim ein 15-Jähriger eine Gleichaltrige erstochen - ihm wurden 50 Euro dafür in Aussicht gestellt. Jetzt erging das Urteil gegen die Auftraggeber des sogenannten Facebook-Mordes. Sie müssen für je zwei Jahre in Haft und außerdem eine Therapie absolvieren.
Zitat:

Amsterdam - Die Anstifter zum sogenannten Facebook-Mord in den Niederlanden sind zu jeweils zwei Jahren Jugendhaft und Therapie verurteilt worden.

Das Gericht im niederländischen Arnheim sah es am Montag als erwiesen an, dass das einstige Liebespaar einen Jungen zu dem Mord angestiftet hatte. Die 16-jährige Polly W. sei die Initiatorin gewesen. "Polly ist kalt und berechnend", sagte der Richter Marcel Snijders.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige Freiheitsstrafe für den 18-jährigen Ex-Freund Wesley C. gefordert. "Es ist unvorstellbar, kaltblütig und eiskalt, dass Teenager einen Mordplan aushecken, um einen Streit zu beenden", hieß es im Plädoyer der Anklage. Die beiden Auftraggeber erhalten mit dem Urteil die maximale Jugendstrafe. Sie waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig.

Das Opfer, die 15-jährige Winsie, soll auf Facebook Gerüchte über ihre beste Freundin Polly W. verbreitet haben. Polly beschloss daraufhin gemeinsam mit ihrem damaligen Freund Wesley C., dass Winsie sterben müsse. Sie beauftragten den 15-jährigen Jinhua mit dem Mord, laut Staatsanwaltschaft stellten sie ihm erst 20, später 50 Euro in Aussicht. Jinhua wurde bereits im September zur Höchststrafe für jugendliche Straftäter in den Niederlanden verurteilt: ein Jahr Jugendgefängnis und drei Jahre Therapie.

Die beiden mutmaßlichen Auftraggeber waren zum Zeitpunkt der Tat minderjährig. Da es aber um eine so schwerwiegende Tat gehe, sollen sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden.

Der Vater des Opfers nannte die Strafe "lächerlich". "Das ist ein schwarzer Tag", sagte Chun Nam Hau. Er selbst war vom Täter verletzt worden, als er versuchte, seiner Tochter zu helfen. Die beiden Jugendlichen waren bei der Verkündung des Urteils nicht im Gerichtssaal.
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