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Ungelesen 30.12.16, 16:12   #5
pauli8
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Ich brauche da nicht lange vermuten oder herumreden.

MotherFocker und Fietze haben das Wesentlichste bereits gesagt. In dem Fall kann eine ED-Behandlung nach der StPO bei dieser "Sachverhaltsschilderung" rechtlich ohne Probleme mit unmittelbaren Zwang ohne richterlichen Beschluss durchgesetzt werden. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel dabei ist zu beachten, aber man braucht mit jemanden nicht stundenlang "rumkaspern". Wenn nötig wird er bspw. eben auf den Bauch gelegt und zwei Mann setzen sich drauf. Da kann man auch Fingerabdrücke nehmen.

Auf eine ausführliche Begründung verzichte ich hier lieber.

Außerdem ist eine Einwirkung nur durch Sprache ja nicht möglich.

Ich erkenne bei der Schilderung im Artikel kein "Schlagen". Hätte man das man das nicht genauer schildern können. Nein, denn NTV gibt als Quelle ja rpe an. Es ist eine Presseagentur wie dpa. Es wurde nur übernommen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
MotherFocker (30.12.16), Rasiererkönig (30.12.16)