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myGully |
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24.03.10, 00:19
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.102
Bedankt: 63.088
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Richter verweigern Hartz-IV-Kindern mehr Kleidergeld
Zitat:
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben auch bei Wachstumsschüben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Kleidung. Die Kosten seien über den Regelsatz abgedeckt, urteilte das Bundessozialgericht. Schließlich sei Wachstum bei Kindern der Normalfall.
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Sie bekommen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder in kurzer Zeit aus der Kleidung herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen.
Bei Kindern sei es nun mal notwendig, die Garderobe in kurzen Abständen zu ersetzen. Das gehöre zum regelmäßigen Bedarf - auch in Wachstumsphasen und bei erhöhtem Verschleiß, urteilten die höchsten deutschen Sozialrichter am Dienstag in Kassel (Aktenzeichen: B 14 AS 81/08 R). Der von den Klägern geltend gemachte Bedarf für neue Anziehsachen falle bei allen Kleinkindern regelmäßig an und sei deshalb kein Härtefall: "Wachstum bei Kindern ist der Normalfall".
Die für Kinder notwendige Kleidung sei daher über den Regelsatz abzudecken, urteilten die Bundesrichter. Dass dies bislang nur unzureichend geschehe, sei "unbefriedigend". Doch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gegeben, die Sätze neu zu berechnen. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind die für Kinder geltenden Leistungen weiter maßgebend."
Eine Familie aus Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen hatte im Sommer 2006 für ihre damals drei und vier Jahre alten Sprösslinge 448 Euro Sonderzuschuss verlangt. Ein solcher Bedarf falle jedoch nicht einmalig sondern fortlaufend an, befanden die Richter des 14. Senats. Die Bekleidungskosten für schnell wachsende Kinder seien bereits mit der Regelleistung abgedeckt. Auch ein Sonderbedarf für eine Erstausstattung ist laut BSG nicht gegeben.
In allen Instanzen gescheitert
Die Kläger hatten hingegen die Auffassung vertreten, dass Mehrkosten für Kinderkleidung im Hartz-IV-Regelsatz nicht ausreichend berücksichtigt sind. Die Familie, die seit Februar 2005 Arbeitslosengeld II bekommt, wollte den einmaligen Zuschuss für die Garderobe von zwei ihrer drei Kinder. Dem drei Jahre alten Mädchen passte im Sommer 2006 plötzlich nicht mehr die Größe 98, sie benötigte 110. Der vierjährige Junge brauchte Größe 116, hatte aber nur Klamotten in 104 im Schrank.
In den Vorinstanzen hatte das Sozialgericht Gelsenkirchen die Klage ebenso abgewiesen wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte seine Ablehnung damit begründet, dass sämtliche Kleiderkäufe aus den Regelleistungen zu finanzieren seien. Dass Kinder im Wachstum regelmäßig auf größere Kleidung angewiesen sind, sei ein vom Gesetzgeber bereits berücksichtigter Umstand. Diese Sichtweise stützte nun auch das oberste deutsche Sozialgericht.
Der Fall war einer der ersten Hartz-IV-Prozesse in Kassel seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar. Die Karlsruher Richter hatten in einem anderen Verfahren geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Für die Neuberechnung wurde eine Frist bis Jahresende gesetzt. Bis dahin sind die für Kinder geltenden Regelleistungen weiter maßgebend. Derzeit bekommen unter Sechsjährige 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen.
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24.03.10, 09:00
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#2
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PC Doktor
Registriert seit: Apr 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 1.872
Bedankt: 901
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das ist es nun wieder, soll man sich über so etwas aufregen oder nicht?
ich meine, wir können froh sein, dass wir überhaupt so ein "gut funktionierendes" sozialsystem haben, aber hier zeigen sich halt auch weider die ganzen fehler, die es noch hat.
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"95% aller Computerprobleme befinden sich zwischen Tastatur und Stuhl"
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24.03.10, 10:03
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#3
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just dooze it
Registriert seit: Dec 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 633
Bedankt: 381
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448 Euro sind lächerlich viel für Klamotten. Sie wären nicht lächerlich viel wenn die Familie ihr eigenes Geld verdienen würde und sich die Kleidung leisten könnte/wollte. Aber ohne jetzt zu assi zu klingen sollen die zum Flohmarkt gehen und den Kids ein paar gut erhaltene Teile für wenig Geld zu kaufen. Den Menschen geht es schon so lange so gut dass sie nicht mehr in Relation ihrer eigenen Verhältnisse denken können.
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24.03.10, 13:01
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#4
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Überfordernd
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 169
Bedankt: 31
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Zitat:
Eine Familie aus Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen hatte im Sommer 2006 für ihre damals drei und vier Jahre alten Sprösslinge 448 Euro Sonderzuschuss verlangt.
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NUR für Kleider? Die haben doch einen hängen.
Na und wenn man arm ist? Dann muss man eben sparen!
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25.03.10, 21:00
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#5
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
Bedankt: 310
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Ich bin Student und habe auch nicht wirklich viel Geld im Monat, aber es reicht immer. Man muss sich eben seinen finanziellen Verhältnissen anpassen und nicht darauf hoffen, dass es mit Hilfe von anderen andersherum funktioniert. Für zwei Kinder fast 450€ zu verlangen, ist lächerlich. Wenn sie noch zu schnell wachsen, da hat die Familie bei der Forderung definitv zu hoch gegriffen.
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25.03.10, 21:08
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#6
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 937
Bedankt: 333
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na toll. ich in 18 und krieg 80% des satzes eines erwachsenen.
was wollen die mir erzählen?
soll ich von dem bisschen taschengeld kleidung kaufen?
und kommt mir nicht mit geht arbeiten..
der supertolle deutsche staat verbietet selbst kindern von hartz4empfängern mehr als 100€(die verdiene ich,und davon muss ich ALLES außer miete,strom und nahrung bezalen) zu verdienen(egal ob 15 oder 21) alles darüber wird abgezogen. werd ich jetzt also gestraft weil meine eltern das nicht hinbiegen können?
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25.03.10, 21:57
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#7
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just dooze it
Registriert seit: Dec 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 633
Bedankt: 381
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Oh Mann, wenn du mal auf der Erde angekommen bist, dann solltest du dir niemals den Blödsinn durchlessen den du eben gerade geschrieben hast.
Nebenbei bemerkt ist deine Aussage Humbug, denn erstens besteht sehrwohl ein Unterscheid zwischen einem 15 und einem 18jährigen Kind und zweitens hängt die Berechnung auch davon ab, was du eigentlich machst (Schule, Ausbildung, ...).
Und bleiben wir mal realistisch:
Geh für 400 Euro zweimal die Woche arbeiten und du hast durch den Freibetrag 160 Euro im Monat zum Verprassen, und das ist doch mal geil. Wenn man sich kein Auto leisten kann dann fährt man auch keins. Dann gehst du an jedes Wochenende weg und hast 40 Euro um sie auf den Kopf zu hauen. Ich kenne genug Berufstätige die haben keine 160 Euro im Monat zum Verprassen übrig und die jammern nicht so rum.
Abhängig von der Situtaion kann das Kind dann sogar noch Wohngeld beantragen und dann hat man ja noch mehr Geld.
Für 50 Euro bekommst du locker zwei Hemden und 'ne Hose, oder ein paar Schuhe und ein TShirt. Und wenn du es im Second Hand Laden oder auf'm Flohmarkt kaufst ist es noch billiger. Und das Zeug hält dann erstmal eine Weile. Wie gesagt, wenn du es dir nicht leisten kannst, dann kaufe es nicht, so einfach ist es.
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25.03.10, 21:58
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#8
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
Bedankt: 310
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100€ sind nicht viel, das ist richtig, aber es ist Geld, das du zur freien Verfügung hast. Ist Sparen heute zu uncool?
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25.03.10, 23:03
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#9
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 937
Bedankt: 333
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du verstehst meine aussage anscheinend nicht
ich find es nicht richtig das meine eltern darüber entscheiden können wieviel von dem geld letztendlich ankommt,und die bestimmen was ich für klamotten ausgeben muss(die brauch ja wohl jeder!)
außerdem ARBEITE ich auch für mein geld,also bitte keine flames!
ich finds nur scheiße das kinder von anderen familien da mehr rechte haben,obwohl diese durch das einkommen der eltern doch schon eigentlich mehr vorteile haben
seh ich da irgendwo was falsch?
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