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		|  31.01.12, 11:30 | #1 |  
	| Süchtiger 
				 
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				 Artikel über Abmahnwelle durch Megaupload laut IT-Magazin falsch 
 
			
			Artikel über Abmahnwelle durch Megaupload laut IT-Magazin falsch
	Zitat: 
	
		| Die Internet-Plattform "Zokero" berichtet und warnt nun aktuell die Nutzer vor dem Artikel mit der Überschrift "Abmahnwelle nach Schmitz Verhaftung". So wird berichtet, dass der Bild-Artikel völlig falsch recherchiert worden sei und die Anwälte quasi dazu aufgefordert werden, die Nutzer abzumahnen. 
 Laut Zokero-Artikel hat die Verhaftung des Megaupload-Betreibers Kim Schmitz mit den Abmahnwellen bisher nichts zu tun und steht in keiner Verbindung damit. Es sei bisher kein Fall bekannt, in dem ein Benutzer wegen Megaupload abgemahnt wurde.
 
 Über von Bild berichteten Abmahnungen sei bisher nur bekannt, dass diese aus dem Filesharing-Bereich verschickt werden.
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		|  31.01.12, 11:42 | #2 |  
	| Stammi 
				 
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			Nur damit man auch weiß worum es geht,mal der besagte Bild Artikel: 
	Zitat: 
	
		| Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz' (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos… 
 „Derzeit werden Zehntausende Drohschreiben verschickt“, sagt ein Urheberrechts-Experte zu BILD.de. „Das ist ein richtiges Business geworden. Einige Kanzleien haben sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert. Es wird abgemahnt, dass die Schwarte kracht...“ Und die Abmahner sind im Recht!
 
 
  
 Viele Menschen kriegen es mit der Angst zu tun, wenn die Anwaltsschreiben im Postkasten liegen, nachdem sie sich z.B. in einer Online-Tauschbörse bedient haben. „Finger weg von Tauschbörsen im Internet. Das kann teuer werden!“, warnt der Bochumer Anwalt Hans-Bernd Lohof (56). Besonders gefährlich: Plattformen, bei denen man runter- und gleichzeitig hochlädt (Filesharing, Bittorrent-Sites). Wichtig: Es haften die Anschlussinhaber, also etwa Eltern für ihre Kinder. Das gilt auch bei W-LAN-Verbindungen...
 
 „Die Mahnungen sind derzeit auf einem extrem hohen Niveau“, sagt Rechtsanwalt Mario Obst (43, Dortmund) zu BILD.de. Mit knisternden Sätzen wie diesen steigen die formellen Schreiben ein: „Wir fordern Sie auf, es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 Euro zu zahlen.“ Warum dieser krumme Wert? Ab 5001 Euro „Streitwert“ landen die Raubkopier-Fälle bei Spezialkammern der Landgerichte.
 
 In den Schreiben wird auf die Sekunde genau der illegale Upload eines Songs, Films oder Spiels vorgehalten. Dann wird Druck gemacht: „Diese Daten wurden mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht weitergeleitet“, schreiben die Juristen.
 
 So werden dann im großen Stil die Anschriften der „Raubkopierer“ ermittelt, weil die Gerichte diesen Forderungen stets nachgeben müssen. Oder Spezialfirmen entschlüsseln die IP-Adressen.
 
 Dann wird die Post verschickt, die so viele verängstigt: „Die Rechte unserer Mandantschaft werden massenhaft durch illegales Anbieten (öffentliche Zugänglichmachung) von Dateien in Filesharingnetzwerken („Dateitauschbörsen") verletzt.“
 
 Es werden Vergleichsangebote unterbreitet, um den Rechtsstreit beizulegen. Und viele zahlen, weil sie einen Prozess mit einer Verurteilung fürchten. Andere sehen nicht ein, dass sie etwas Illegales getan haben – und wollen den Ärger aussitzen. Ein Fehler!
 
 BILD.de liegen solche Mahn-Dokumente vor: 1200 Euro soll ein Internet-User zahlen, der den Song „Schöne Neue Welt“ von Culcha Candela aus dem Netz gezogen hat. Für „Evacuate the Dancefloor“ und „Pyromania“ aus den Top-100-Single-Charts sind 450 Euro fällig. Bei einem Porno fordern die Anwälte 650 Euro Vergleichszahlung. Dann schreiben die Abmahner, die Sache sei „zivilrechtlich erledigt“. Hinzu kämen aber noch die Anwaltsgebühren. So kann sich ein Vergleich über 450 Euro auf insgesamt rund 1300 Euro summieren. Da kauft man sich doch lieber gleich die DVD...
 
 WAS TUN, WENN DIE LÄSTIGE POST DA IST?
 
 Rechtsanwalt Obst: „Wenn man so eine Abmahnung erhält, sollte man nicht die Nerven verlieren, aber auf jeden Fall reagieren! Reagiert man nicht, riskiert man eine einstweilige Verfügung und eine Unterlassungsklage. Das treibt die Kosten weiter hoch.
 
 Unsere Empfehlung: Der Gang zum Anwalt lohnt sich. Nur Experten für gewerblichen Rechtsschutz können abschätzen, wie weit die eine oder andere Abmahnkanzlei erfahrungsgemäß geht.“
 
 Sicher ist: Vorsicht! Das Bereitstellen illegaler Downloads ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr – und kann sehr teuer werden.
 
 Die Nutzer-Daten auf der Internet-Plattform „Megaupload“ sollen laut US-Staatsanwaltschaft ab Donnerstag gelöscht werden. Da hoffen jetzt iele, dass ihnen ein Mahnschreiben erspart bleibt...
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  " Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. " " Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
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		|  31.01.12, 14:24 | #3 |  
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			"1200 Euro soll ein Internet-User zahlen, der den Song „Schöne Neue Welt“ von Culcha Candela aus dem Netz gezogen hat."
 Und wieder einmal zeigt sich: BILD-Redakteure sind zu blöd, um auch nur eine Seite Text zu lesen und zu verstehen.
 
 EDIT: Korrektur, die sind sogar zu blöd um ihren eigenen Text zu verstehen, steht doch ein paar Zeilen darüber: "In den Schreiben wird auf die Sekunde genau der illegale Upload eines Songs, Films oder Spiels vorgehalten."
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		|  31.01.12, 16:54 | #4 |  
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			Schau mal im gescannten Dokument nach   : Da ist eindeutig von "zum Herunterladen verfügbar gemacht" die Rede. Es geht also um Uploads.
 
Außerdem geht es um Tauschbörsen bzw. Torrents, auch wenn der Artikel suggeriert, dass die Abmahnungen mit Megaupload in Verbindung stehen. BILD halt.
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		|  31.01.12, 18:20 | #5 |  
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			Bei Bild ist halt eben einfach immer Karneval. Muss echt spaßig sein, dort zu arbeiten!
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		|  31.01.12, 19:52 | #6 |  
	| Newbie 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Lord_Wellington  "1200 Euro soll ein Internet-User zahlen, der den Song „Schöne Neue Welt“ von Culcha Candela aus dem Netz gezogen hat."
 Und wieder einmal zeigt sich: BILD-Redakteure sind zu blöd, um auch nur eine Seite Text zu lesen und zu verstehen.
 
 EDIT: Korrektur, die sind sogar zu blöd um ihren eigenen Text zu verstehen, steht doch ein paar Zeilen darüber: "In den Schreiben wird auf die Sekunde genau der illegale Upload eines Songs, Films oder Spiels vorgehalten."
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Hey lach net    ich wurde vor paar Jahren genau wegen dem scheiß abgemahnt! und  sogar zu dem Preis... Allerdings ging ich dann zum Anwalt und musste es trotzdem zahlen.. aber es war übers torrent netzwerk :P also selbst schuld
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		|  31.01.12, 22:07 | #7 |  
	| Erfahrener Newbie 
				 
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	Zitat: 
	
		| WAS TUN, WENN DIE LÄSTIGE POST DA IST? 
 Rechtsanwalt Obst: „Wenn man so eine Abmahnung erhält, sollte man nicht die Nerven verlieren, aber auf jeden Fall reagieren! Reagiert man nicht, riskiert man eine einstweilige Verfügung und eine Unterlassungsklage. Das treibt die Kosten weiter hoch.
 |  HAHA ,wie lustig. Bei wem soll man sich denn melden? 
Beim Anwalt?? Wie wird er denn uns helfen? Also verteidigen  kann man sich eh nicht,da schon die IP-Adresse alles aussagt. 
"Zahl die Strafe und sei in Zukunft vorsichtiger" wird der Anwalt wohl sagen.
 
EDIT: Ich habe DLC´s bei MU hochgeladen. Habe ich auch was zu befürchten? Die DLC Datein enthalten Links zu PC-Games.
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		|  01.02.12, 18:23 | #8 |  
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			Hauptsache Galileo hat den scheiß gestern wieder irgendwo im Internet aufgeschnappt und gleich mal ne Panikmache am Anfang der Sendung verbreitet   
				__________________ Lebt wohl  war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten... 
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		|  01.02.12, 20:08 | #9 |  
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					Zitat von HipHopStyler  HAHA ,wie lustig. Bei wem soll man sich denn melden?Beim Anwalt?? Wie wird er denn uns helfen? Also verteidigen  kann man sich eh nicht,da schon die IP-Adresse alles aussagt.
 "Zahl die Strafe und sei in Zukunft vorsichtiger" wird der Anwalt wohl sagen.
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Folgender Link zeigt, dass es doch lohnenswert ist sich einen sachkundigen Anwalt zu suchen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren  ]
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