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Zitat von GrowJoe
Hast du da eine Quelle zu bitte? Ich finde gerade nichts 
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Aber klar.
Zitat:
Bundesgerichtshof
Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig
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Landgericht die CBD-Blüten zu Recht als Betäubungsmittel im Sinne der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeordnet. Die Blüten fielen nicht unter eine Ausnahmevorschrift für Cannabis. Zwar wiesen sie einen Wirkstoffgehalt von 0,2 % THC auf und überschritten damit nicht den in der Ausnahmevorschrift vorgesehenen Grenzwert. Es fehlte aber an der Voraussetzung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Denn wurden die Blüten etwa beim Backen erhitzt, führte dies zur Freisetzung weiteren THC, das beim Konsum durch den Endabnehmer einen Cannabisrausch erzeugen konnte. Das war dem Hauptangeklagten bekannt, seinem Gehilfen gleichgültig.
https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...2/2022144.html
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Völlig bescheuert, da selbst das erhitzen/verdampfen wohl kaum zu einem THC Gehalt wie medizinisches THC führt. 0,2 hatte das wohlgemerkt unerhitzt.