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Amtsgericht München: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung
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Daher eine Gesetzänderung statt "Bis zu xx" sollte nur noch "mindestens xx" erlaubt sein, dann haben solche Fantasiezahlen keine Chance mehr.
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Ich finde diese Urteile gerechtfertigt. Generell sollte eine solche Regelung allerdings nicht in Kraft treten. Denn letztlich muss der Provider wie "Telekom" auf eigene Kosten oft ganze Kabelstränge kilometerlang neu im Boden verlegen, weil die alten Kabel auf Grund von Isolationsfehler etc. die Leistung nicht mehr erbringen können. Das merkt man dann besonders in den ländlichen Gegenden. Hier sollte es immer möglich sein ein Sonderkündigungsrecht, oder wenigstens einen Sondervertrag an der gebrachte Leistung prozentual gerechnet zu bekommen. Bis Ende 2018 soll der Netzausbau ja abgeschlossen sein, von daher würde eventuell ein günstigerer Vertrag, der sich an der tatsächlichen Leistung bemisst gerechter sein.
Denn man sollte bei seiner "Forderung" nach Leistungserbringung gegenüber einem Provider (die ja sogar schon im Gesetz verankert ist) auch bedenken, das dieser in vielen Fällen gewaltiges Eigenkapital aufbringen muss, um das zu realisieren. Geld, was erstmal verdient werden muss. |
Sehe ich genauso wie Webapache. Diese "bis zu" Klauseln sind ja schön und gut, aber wenn nicht einmal 50 % der angepriesenen Werte erreicht werden können, sollte man als Provider vielleicht überlegen, die "bis zu" Werte für die Verträge herunterzuschrauben und die Preise anzupassen.
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Gut zu wissen, danke : )
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Normalerweise sollten Unternehmen nur mit realen und nicht mit geschönten Zahlen werben. Somit werden die Verbraucher getäuscht, wenn sie meistens nur mit weniger als von angebotener Leistung abgespeist werden. Dann würden solche Prozesse überflüssig. Der Kunde zahlt für Leistungen, die sie nicht erhält.
Das wäre so, als wenn CocaCola Ihre 1 Liter Flaschen mit bis zu 1 Liter kennzeichnen, aber nur 0,75 Liter einfüllen. Mehr Gewinn für weniger Ware. Da sollte man direkt die Flasche mit 0,75 Liter Inhalt kennzeichnen. |
Blödes Beispiel... Das wären ja wiederum okay. Das währen diese ominösen 75 % der gebuchten Leistung, auf die sich die DIN Norm Blablub bezieht...
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Es gibt ja nicht mal 75 % der bezahlten Leistung. Wenn ich an mein altes DSL denke und wie viel ich kriegen sollte und die Ausreden, warum ich nicht einmal 1/4 davon bekomme, wäh.
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